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„Sterbehilfe“

20240649 · Antwort der Verwaltung · 17.05.2024 · Amt für Soziales

↳ Zugehörige Anfrage Sterbehilfe in Bochum · 16.06.2023
🟢 Beschlossen 17.05.2024 · Beirat "Leben im Alter" (14. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wurde von der Tagesordnung genommen.
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KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Beirats „Leben im Alter“ wurde die Anregung von Richard Rausch thematisiert, wonach die Stadt Bochum die Initiative zur Schaffung einer Einrichtung ergreifen sollte. Ziel dieser Einrichtung wäre es, Personen ab einem Alter von 50 Jahren die Möglichkeit zu bieten, ihr Leben selbstbestimmt und unter Zuhilfenahme Dritter zu beenden.

Die Verwaltung hat sich zu diesem Anliegen geäußert und empfiehlt derzeit davon abzusehen, eine solche Initiative zu starten. Als Begründung führt die Verwaltung das Fehlen einer eindeutigen gesetzlichen Neuregelung zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung an. Zwar wurde der entsprechende Paragraph 217 des Strafgesetzbuches durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, jedoch fehlen bislang klare gesetzliche Vorgaben für die organisierte Suizidhilfe. Da die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts die Rahmenbedingungen für eine solche Einrichtung maßgeblich beeinflussen würden, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die Entwicklung einer neuen gesetzlichen Regelung abzuwarten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter).

Beratungen

Beirat "Leben im Alter" (14. Sitzung)
17.05.2024
Die Antwort der Verwaltung wurde von der Tagesordnung genommen.