Gewährung einer Förderung nach Ziff. 3.1.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport an den Tennis Club Weitmar 09 e. V.
20231928 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.09.2023 · Referat für Sport und Bewegung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit soll über die Gewährung eines Zuschusses an den Tennis Club Weitmar 09 e. V. entscheiden. Gegenstand des Antrags ist die Erneuerung eines Warmwasserspeichers, der neben der Versorgung der Duschräume des Tennisvereins auch das Warmwasser für den Fußballverein SV Blau-Weiß Weitmar 09 e. V. sicherstellt. Der bisherige Speicher war etwa 20 Jahre alt, ausgefallen und nicht mehr reparaturfähig.
Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Sportvereine in der Höhe der ungedeckten Kosten zu gewähren, begrenzt auf maximal 40 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten. Bei Gesamtkosten von 4.191,30 Euro entspricht dies einem Zuschuss von 1.676,52 Euro. Der verbleibende Betrag von 2.514,78 Euro wird als Eigenkapital vom Verein getragen.
Die Maßnahme wurde bereits abgeschlossen und die Kosten wurden vom Tennis Club Weitmar 09 e. V. vorab übernommen; der entsprechende Schlussverwendungsnachweis liegt vor. Die endgültige Auszahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel.
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