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Zuschuss nach Ziffer 2.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) – Veranstaltungskostenzuschuss für die Deutsche Meisterschaft der Rock´n`Roll und Boogie-Woogie-Formationen am 18.11.2023

20231790 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.09.2023 · Referat für Sport und Bewegung

🟢 Beschlossen 13.09.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der DAC Bochum e. V. beantragt für die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft der Rock'n'Roll und Boogie-Woogie-Formationen am 18. November 2023 im RuhrCongress Bochum einen Veranstaltungskostenzuschuss. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit vor, eine Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Bochum zu bewilligen.

Laut der Vorlage sind die Kosten für Technik und Personal aufgrund allgemeiner Preissteigerungen gestiegen. Da die Sponsorensuche zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, weist der Verein ein Defizit bei den veranstaltungsspezifischen Ausgaben aus. Die Veranstaltung wird voraussichtlich rund 600 Sportlerinnen und Sportler, 150 Betreuer sowie etwa 1.000 Zuschauer anziehen.

Der beantragte Zuschuss überschreitet weder die festgelegten Prozentsätze der verfügbaren Haushaltsmittel noch die Grenze von 40 Prozent der nachgewiesenen Gesamtausgaben. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Mittel. Zudem ist der Verein verpflichtet, spätestens acht Wochen nach der Durchführung einen Schlussverwendungsnachweis einzureichen.

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Beratungen

Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (17. Sitzung)
13.09.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag