Gewährung einer Förderung nach Ziff. 3.1.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport an den Tennis Club Weitmar 09 e. V.
20231729 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.09.2023 · Referat für Sport und Bewegung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit berät über die Gewährung eines Zuschusses an den Tennis Club Weitmar 09 e. V. Die Vorlage der Verwaltung sieht eine Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport vor. Gegenstand der Maßnahme ist die vollständige Sanierung eines Außentennisplatzes, einschließlich der notwendigen Neuherstellung des Unterbaus.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 27.864,64 Euro. Der beantragte Zuschuss der Stadt Bochum soll die ungedeckten Kosten in Höhe von maximal 40 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten abdecken, was einem Betrag von 11.145,86 Euro entspricht. Die restliche Finanzierung setzt sich aus Eigenkapital des Vereins sowie einem zinslosen Darlehen eines Vereinsmitglieds zusammen.
Die Sanierungsarbeiten wurden bereits durchgeführt und der Schlussverwendungsnachweis liegt vor. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Bewilligungsbescheid zu erteilen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Auszahlung des Zuschusses unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel steht.
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