Gewährung einer Förderung nach Ziff. 3.1.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zu-wendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport an den Tennis Club Grün-Weiß Bochum e.V.
20231727 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.09.2023 · Referat für Sport und Bewegung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit in Bochum soll über die Gewährung eines Zuschusses an den Tennis Club Grün-Weiß Bochum e.V. entscheiden. Der Verein hat gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport der Stadt Bochum eine Förderung für die Teilsanierung von vier vereinseigenen Außentennisplätzen beantragt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die ungedeckten Kosten der Maßnahme zu übernehmen, wobei der Zuschuss auf maximal 40 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten begrenzt ist. Bei den Gesamtkosten in Höhe von 26.096,44 Euro übernimmt die Stadt einen Anteil von 10.438,58 Euro, während der Verein 15.657,87 Euro aus Eigenmitteln beisteuert.
Da dem Verein ein bewilligungsunbeschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt wurde, konnte die Teilsanierung bereits durchgeführt werden; der entsprechende Schlussverwendungsnachweis liegt der Verwaltung bereits vor. Die endgültige Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 141 Wörter).