Zuschuss nach Ziffer 2.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) – Veranstaltungskostenzuschuss für den Stadtwerke-Bochum Triathlon am 18.06.2023
20231016 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.05.2023 · Referat für Sport und Bewegung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der SV Blau-Weiß Bochum e. V. beantragt für die Durchführung des Stadtwerke-Bochum Triathlons am 18. Juni 2023 einen Veranstaltungskostenzuschuss. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, dass der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro bewilligt. Grundlage der Förderung ist Ziffer 2.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) der Stadt Bochum vom 28. Juni 2019.
Die beantragte Summe dient der Deckung ungedeckter veranstaltungsspezifischer Kosten. Nach Angaben der Verwaltung überschreitet die Fördersumme nicht 25 Prozent der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Hausschaltmittel und liegt unter 40 Prozent der nachgewiesenen Gesamtausgaben der Veranstaltung. Der Triathlon, der aus einer früheren Swim-and-Run-Veranstaltung hervorgegangen ist, wird zum zweiten Mal in dieser Form ausgetragen.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Bewilligungsbescheid zu erteilen. Die endgültige Auszahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Zudem ist der Verein verpflichtet, spätestens acht Wochen nach der Veranstaltung einen Schlussverwendungsnachweis einzureichen.
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