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Beschlussvorlage der Verwaltung

Zuschuss nach Ziffer 2.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) – Veranstaltungskostenzuschuss für die Deutsche Meisterschaft der Rock´n´Roll und Boogie-Woogie-Formationen am 29.10.2022

20222082 02.09.2022 Referat für Sport und Bewegung

🟢 Beschlossen 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit wird über die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.000 Euro für die Deutsche Meisterschaft der Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Formationen entscheiden. Die Veranstaltung ist für den 29. Oktober 2022 im Bochumer Ruhr Congress geplant. Der DAC Bochum e. V. übernimmt die Ausrichtung auf Nachfrage des Dachverbandes Tanz Deutschland.

Die Entscheidung basiert auf der Absage des ursprünglichen Veranstalters in Flensburg, da dessen Räumlichkeiten zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine genutzt werden. Durch das Engagement des DAC Bochum e. V. soll ein erneuter Ausfall des Wettbewerbs verhindert werden. Der Verein hat für die Durchführung bereits eine Kostenkalkulation vorgelegt.

Die beantragte Zuwendung erfolgt gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Bochum. Die Verwaltung ist angewiesen, den Bewilligungsbescheid zu erteilen. Die endgültige Auszahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Zudem ist der DAC Bochum e. V. verpflichtet, spätestens acht Wochen nach der Veranstaltung einen Schlussverwendungsnachweis einzureichen.

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