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Beschlussvorlage der Verwaltung

Sportstättenentwicklungsplanung – Sportstättenbedarfsberechnung für den Fußballsport Umsetzung der Prioritätenlisten und Aktualisierung der Datenlage

20220626 30.03.2022 Referat für Sport und Bewegung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt einen Sachstand und Zeitplan zur Umsetzung der Sportstättenentwicklungsplanung für den Bochumer Fußballsport bis einschließlich 2024 vor. Im Fokus stehen dabei die Prioritätenlisten für den Neubau von Rasen- und Tennenspielfeldern sowie die Sanierung von Kunstrasenplätzen. Der Vorschlag sieht vor, in den Jahren 2023 und 2024 zwei Sportplatzanlagen pro Jahr umzubauen und ab dem Jahr 2023 jährlich zwei bestehende Kunstrasenplätze zu sanieren. Zudem soll ein externes Gutachten beauftragt werden, um die Weiterentwicklung der Anlagen sowie eine neue Priorisierung ab dem Jahr 2025 vorzunehmen.

Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem den Umbau von Spielfeldern in der Dickebankstraße, der Hasenwinkeler Straße, der Heinrich-Gustav-Straße, des Günnigfelds und der Gahlenschen Straße in Kunstrasenflächen. Für die Sportplatzanlage Am Hillerberg ist im Rahmen der Stadtentwicklung eine Verlagerung und Neuerrichtung vorgesehen, deren Finanzierung bis 2025 gesichert ist. Bei den Sanierungen von Kunstrasendecken sind für den Zeitraum 2022 bis 2024 Anlagen in der Hasenkampstraße, Ruhrstraße, Berliner Straße, im Preins Feld und in der Urbanusstraße vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Realisierung aller geplanten Vorhaben werden zusätzliche Mittel benötigt.

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