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Antwort der Verwaltung

Zuständigkeit bauliche Maßnahmen Ruhrstadion

20220522 20.05.2022 Referat für Sport und Bewegung

↳ Zugehörige Anfrage Zuständigkeit bauliche Maßnahmen Ruhrstadion · 04.02.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Ratajczak (Fraktion DIE LINKE) wurden die Zuständigkeiten für bauliche Maßnahmen am Vonovia-Ruhrstadion geklärt. Die Anfrage bezog sich auf die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen der Stadt Bochum und dem VfL Bochum im Innen- und Außenbereich sowie auf die Kostenverteilung.

Das Referat für Sport und Bewegung führt aus, dass der VfL Bochum für den Betrieb, die bauliche Unterhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen der überlassenen Objekte sowie deren Zugänge verantwortlich ist. Die damit verbundenen Kosten trägt der Verein im Rahmen der Pacht bzw. Miete selbst. Zudem übernimmt der VfL die Kosten für Energieverbrauch, Rasenheizung und die Abfallbeseitigung im Umfeld des Stadions, mit Ausnahme des Stadioninnenraums.

Die Stadt Bochum ist hingegen für alle weiteren Betrieb- und Unterhaltungskosten im Innen- und Außenbereich zuständig. Dies umfasst auch Reinigungsarbeiten vor und nach Sportveranstaltungen sowie die Instandhaltung von Dach und Fach der Anlagen. Für bauliche Maßnahmen, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Stadions notwendig sind, trägt die Stadt die Kosten. Der VfL Bochum ist jedoch berechtigt, auf eigene Kosten bauliche Veränderungen oder Einbauten vorzunehmen. Diese gehen in das wirtschaftliche Eigentum des Vereins über, sofern sie vertraglich dokumentiert werden.

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