Verwendung der Mittel aus der Produktgruppe 42 04 gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum i.V.m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine und Organisationen im Sport (Sportförderrichtlinie) vom 26.06.2019.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung der Haushaltsmittel für die Sportförderung im Jahr 2022 vorgelegt. Insgesamt sind Mittel in Höhe von 201.800 Euro für verschiedene Zwecke gemäß der Sportförderrichtlinie vorgesehen. Darunter befinden sich 30.000 Euro für bedeutende Sportveranstaltungen sowie 87.000 Euro für die Vergütung von Vereins- und Übungsleitern. Weitere Posten umfassen 20.000 Euro für Übungsleiter in Talentgruppen, 15.000 Euro für Grundsportgeräte sowie 6.800 Euro für Fahrtkosten zu Meisterschaften, welche über den Stadtsportbund Bochum e.V. abgewickelt werden sollen. Für Einzelförderungen sind 43.000 Euro eingeplant, unter anderem für das Inklusionsprojekt „Hoch hinaus“ und das Kooperationsprojekt „Fit im Park“.
Der Vorschlag sieht vor, dass nicht ausgeschöpfte Mittel aus bestimmten Kategorien zur Deckung eines Mehrbedarfs in anderen Bereichen genutzt werden können. Zudem sollen die an den Stadtsportbund Bochum e.V. ausgezahlten Mittel für Sportgeräte und Fahrtkosten zur gegenseitigen Deckung herangezogen werden können.
Zusätzlich sind Mittel in Höhe von 135.000 Euro für die Finanzierung satzungsgemäßer Aufgaben verschiedener Organisationen vorgesehen. Diese Aufteilung umfasst 127.900 Euro für den Stadtsportbund Bochum e.V., 5.000 Euro für die Sportjugend Bochum, 1.260 Euro für die DLRG Bochum sowie 840 Euro für den Deutschen Alpenverein.
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Beratungsfolge
- 04.02.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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