Änderungsantrag zu TOP 2.1 der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Ost am 30. Juni 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Ost hat einen Änderungsantrag zur Neuausrichtung der Bodenpolitik und zur Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die Vergabe im Wege des Erbbaurechts als zusätzliches Steuerungselement für eine nachhaltige Wohnraumversorgung zu nutzen.
Nach dem Entwurf sollen neu zu vergebende baureife Grundstücke für den geförderten Geschosswohnungsbau sowie für Mietreihenhäuser entweder verkauft oder im Erbbaurecht mit einer Regellaufzeit von etwa 75 Jahren vergeben werden. Für Grundstücke, die gemeinnützigen, sozialen oder sportlichen Zwecken sowie für eine gemischte Nutzung, beispielsweise Kita und Wohnen, wird eine Vergabe im Erbbaurecht mit einer Laufzeit zwischen 30 und 75 Jahren angestrebt.
Der Antrag sieht zudem Regelungen zur Entschädigung bei Heimfall oder Ablauf der Befristung vor. Für Wohngebäude sowie Gebäude mit gemischter Nutzung soll die Entschädigung 90 Prozent des durch den Gutachterausschuss festgestellten Verkehrswertes betragen. In anderen Fällen kann eine geringere Entschädigung vereinbart oder auf diese verzichtet werden. Um die Zweckbestimmung der Grundstücke sicherzustellen, soll zudem eine Zustimmungspflicht der Stadt Bochum bei Veräußerungen von Erbbaurechten sowie bei Änderungen der Gesellschafterstruktur, sogenannten Share Deals, eingeführt werden. Die Anwendung des Erbbaurechts soll dabei als Instrument der Bodenpolitik auf Basis einer Einzelfallprüfung erfolgen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 30.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Ost direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz