CDU Änderungsantrag TOP 2.1 „Neuausrichtung der Bodenpolitik und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht„
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Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Südwest hat einen Änderungsantrag zur Neuausrichtung der Bodenpolitik und zur Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht eingebracht. Der Antrag sieht vor, die Vergabe im Erbbaurecht als Steuerungselement für eine nachhaltige Wohnraumversorgung verstärkt zu nutzen.
Dem Entwurf zufolge sollen baureife Grundstücke für den (anteilig) öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau sowie für öffentlich geförderte Mietreihenhäuser entweder verkauft oder im Wege des Erbbaurechts mit einer Regellaufzeit von etwa 75 Jahren vergeben werden. Für Grundstücke, die für gemeinnützige, soziale oder sportliche Zwecke sowie für eine gemischte Nutzung, beispielsweise Kita und Wohnen, vorgesehen sind, wird eine Laufzeit zwischen 30 und 75 Jahren vorgeschlagen.
In Bezug auf die Entschädigung bei Ausübung des Heimfallrechts oder nach Ablauf der Erbbaurechtsdauer sieht der Antrag für Wohngebäude sowie Gebäude mit gemischter Nutzung eine Zahlung von 9
90 Prozent des durch den Gutachterausschuss der Stadt Bochum festgesetzten Verkehrswertes vor. Für andere Nutzungen kann eine niedrigere Entschädigungshöhe vereinbart oder auf eine Entschädigung verzichtet werden. Zudem soll die Zustimmung der Stadt als Grundstückseigentümerin bei jeder Veräußerung des Erbbaurechts sowie bei Änderungen der Gesellschafterstruktur, etwa durch Share Deals, verpflichtend sein, um die Zweckbestimmung der Grundstücke zu gewährleisten.
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