Bochum Transparent

Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 1. Juli

Beitrag vom 20. Juni 2026

Archivierter Redaktionsbeitrag aus dem Ratskompass (wird abgewickelt). Dieser Beitrag bezieht sich auf keine einzelne Rats­vorlage — aktuelle Vorlagen und Sitzungen findest du über die Suche.

Der Ausschuss für Planung und Grundstücke tagt am 1. Juli von 13:00 bis 16:00 Uhr. In diesem Beitrag bilden wir die Tagesordnung ab und verlinken die entsprechenden Beiträge im Ratskompass sowie die Vorlage im Ratsinformationssystem.

Letztes Update vom 20. Juni 2026

Hinweis: Diese Übersicht entsteht automatisch aus dem OParl-Datenfeed des Bochumer Ratsinformationssystems und kann von der formellen Einladung abweichen.

1.1. Zustimmung zu einem Bauvorhaben, welches den ersten einer größeren Anzahl von vergleichbaren Fällen darstellt (§ 246e BauGB) hier: Aufstockung um ein Geschoss, Elchweg 30, Bochum-Wattenscheid

Die Stadtverwaltung empfiehlt, einem Bauvorhaben am Elchweg 30 in Wattenscheid zuzustimmen, das den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans widerspricht. Rechtliche Grundlage ist der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ nach § 246e BauGB. Das Vorhaben gilt als Präzedenzfall für eine Reihe vergleichbarer Anträge in der Umgebung.

1.2. Beschlussvorlage „Pestizidfreie Kommune“ auf Antrag 20250419 zur Sitzung für Umwelt, Nachaltigkeit und Ordnung am 06.03.2025

Die Verwaltung schlägt vor, dass sich Bochum als pestizidfreie Kommune bekennt und den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf städtischen Pachtflächen vollständig verbietet. Bereits heute verzichtet die Stadt weitgehend auf Pestizide bei der Pflege öffentlicher Grünflächen.

Ratskompass-Newsletter

Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

Jetzt abonnieren

2.1. Abschluss eines Anhandgabe- und Erbbaurechtsvertrages zur Realisierung der neuen Gesamtschule an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid

Die Stadt Bochum bereitet den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den geplanten Gesamtschulstandort an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid vor. Bis zur planungsrechtlichen Grundlage sichert ein Anhandgabevertrag die Flächen übergangsweise.

3.1. Quartier am Gesundheitscampus: Zusammensetzung der Auswahlkommission der Konzeptvergabe

Der Rat soll die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe der Wohnbaugrundstücke 2-5 im „Quartier am Gesundheitscampus“ beschließen. Die Kommission bewertet die eingereichten städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe.

3.2. Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in Bochum

Der Rat der Stadt Bochum soll im Juli 2026 die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) für den Bereich Steinhausstraße / Günnigfelder Straße beschließen. Das Verfahren sieht die Ausweisung von Wohnbauflächen für rund 175 Wohneinheiten sowie den Bau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung vor.

3.3. Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen

Die Stadt plant, Teilbereiche zweier Bebauungspläne aus den 1960er und 1970er Jahren aufzuheben, um dort Wald anzulegen. Die derzeit als Landwirtschaftsflächen festgesetzten Gebiete sollen als Ausgleich für Waldverluste bei anderen Bauvorhaben dienen.

3.4. Wohnen am Hiltroper Volkspark: Zusammensetzung der Auswahlkommission der Konzeptvergabe

Die Stadt Bochum plant, im Bezirk Bochum-Nord ein neues Wohnquartier am Castroper Hellweg zu entwickeln. Für die Vergabe des Grundstücks per Konzeptvergabe soll nun eine Auswahlkommission eingerichtet werden. Der Rat ist aufgerufen, deren Zusammensetzung zu beschließen.

3.5. Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen Stellplatzsatzung

Nach drei Jahren Praxis hat die Verwaltung die Stellplatzsatzung evaluiert und schlägt Anpassungen vor. Insbesondere die Anforderungen an Fahrradabstellanlagen und die Bewertung der ÖPNV-Lagegunst werden überarbeitet. Der Rat soll im Juli über die neue Satzung entscheiden.

4.1. Änderung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan 1039 – Technologiequartier am Campus – sowie Anpassung des städtebaulichen Vorentwurfes

4.1.1. Änderung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan 1039 – Technologiequartier am Campus – sowie Anpassung des städtebaulichen Vorentwurfes – Hier: Änderungsantrag der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ –

Ein sachkundiger Bürger schlägt für die Erweiterung des Technologiequartiers am Campus eine grundlegend andere Bebauung vor. Statt weiterer Flächenversiegelung sollen bis zu drei 14-geschossige Hochhäuser entstehen, während der Rest als Grünfläche erhalten bleibt.

5.1. Verkauf eines Grundstücks im Bereich Hofsteder Straße / Poststraße

Die Verwaltung beabsichtigt den Verkauf eines städtischen Grundstücks im Bereich Hofsteder Straße/Poststraße. Ein Bochumer Unternehmen möchte dort ein Betriebsgebäude errichten.

5.2. Abschluss eines Mietvertrages über die städtische Fläche an der Meesmannstraße

Die Stadt will eine rund 5.835 Quadratmeter große städtische Fläche in Riemke erneut vermieten. Der bisherige Mietvertrag war Ende 2025 ausgelaufen.

5.3. Grundstücksverkauf an der Hiltroper Straße in Bochum-Grumme

Die Stadt Bochum veräußert landwirtschaftliche Flächen in Grumme für den Bau zusätzlicher Trainingsplätze des VfL Bochum 1848. Die Grundstücke liegen nördlich der Hiltroper Straße, angrenzend an die Autobahn A 43.

5.4. Verlängerung der Fristen zum Beginn und zur Fertigstellung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 7)

Die Stadt gewährt einem Investor erneut eine Fristverlängerung für den Baubeginn und die Fertigstellung von zwei Stadtvillen im Vermarktungsabschnitt 7 des Ostparks. Grund sind weitere Verzögerungen beim Verkauf der geplanten Eigentumswohnungen.

5.5. Vergabe von Grundstücken im OSTPARK an eine eGbR im Erbbaurecht (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitte 8 und 13)

Die Stadt Bochum schließt den Erbbaurechtsvertrag für zwei Vermarktungsabschnitte im OSTPARK mit einer neu gegründeten eGbR anstelle der ursprünglich vorgesehenen GmbH ab. Die Konditionen bleiben unverändert.

5.6. Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße

5.7. Vergabe eines städtischen Grundstücks im Erbbaurecht und Verkauf des aufstehenden Gebäudes am Reiterweg

Die Stadtverwaltung Bochum plant, ein städtisches Grundstück am Reiterweg im Erbbaurecht an eine gemeinnützige Organisation zu vergeben. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude soll zum Restwert veräußert werden.

5.8. Planungen Altes Finanzamt und Polizeipräsidium