Bochum Transparent

CDU-Fraktion beantragt durchgehende Tempo-30-Zone auf Josephinenstraße

Beitrag vom 22. April 2026

Archivierter Redaktionsbeitrag aus dem Ratskompass (wird abgewickelt). Dieser Beitrag bezieht sich auf keine einzelne Rats­vorlage — aktuelle Vorlagen und Sitzungen findest du über die Suche.

Beratungsfolge

Datum Gremium Ergebnis
23.04.2026 Bezirksvertretung Bochum-Mitte noch nicht beraten

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte will die wechselnden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Josephinenstraße durch eine einheitliche 30 km/h-Zone ersetzen. Der Abschnitt vom Kreisverkehr Bergstraße bis zur Liboriusstraße soll komplett verkehrsberuhigt werden.

Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 eine Anregung zur Einrichtung eines durchgehenden Tempo-30-Abschnitts auf der Josephinenstraße eingereicht. Betroffen ist der Bereich zwischen dem Kreisverkehr an der Bergstraße und der Liboriusstraße.

Verwirrende Geschwindigkeitswechsel

Nach Darstellung der CDU-Fraktion ist der Straßenabschnitt derzeit durch häufig wechselnde Geschwindigkeitsbegrenzungen geprägt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit variiert mehrfach zwischen 30 und 50 km/h:

  • 50 km/h am Kreisverkehr Bergstraße

  • 30 km/h im Bereich des Seniorenheims

  • Wieder 50 km/h auf dem folgenden Abschnitt

  • Erneut 30 km/h im Umfeld der Liboriusschule

Sicherheitsbedenken und Übersichtlichkeit

Die Antragsteller sehen in den häufigen Geschwindigkeitswechseln eine unübersichtliche Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer. Besonders ortsfremde Personen könnten die wechselnde Beschilderung schwer nachvollziehen, was die Akzeptanz der Geschwindigkeitsreduzierung beeinträchtige.

Als weitere Problempunkte führt die CDU-Fraktion an:

  • Intensive Nutzung durch Fußgänger auf dem Weg zur Naherholung an den Grummer Teichen

  • Enge Parksituation entlang der Straße

  • Regelmäßiger Begegnungsverkehr mit Bussen

  • Eingeschränkte Sichtverhältnisse und erhöhtes Konfliktpotenzial

Rechtliche Grundlage vorhanden

Die einheitliche Geschwindigkeitsregelung von 30 km/h auf dem gesamten Abschnitt sei sowohl sachgerecht als auch rechtlich möglich, argumentiert die CDU-Fraktion. Sie verweist auf die aktualisierte Fassung der Straßenverkehrsordnung, die die Einrichtung zusammenhängender Tempo-30-Bereiche ermögliche.

Eine Umsetzung würde nach Ansicht der Antragsteller zur Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten und der Grundschule beitragen, die Übersichtlichkeit erhöhen und den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen des Straßenraums besser gerecht werden.

Unterlagen