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Verwaltung regelt Zuständigkeiten für Beleuchtung historischer Gebäude

Beitrag vom 27. April 2026

Archivierter Redaktionsbeitrag aus dem Ratskompass (wird abgewickelt). Dieser Beitrag bezieht sich auf keine einzelne Rats­vorlage — aktuelle Vorlagen und Sitzungen findest du über die Suche.

Verwaltung regelt Zuständigkeiten für Beleuchtung historischer Gebäude

Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zur Beleuchtung historischer Gebäude geantwortet. Dabei wird deutlich: Es gibt keinen zentralen Ansprechpartner, die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Bereiche verteilt. Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung für alte Beleuchtungsanlagen sind bekannt.

BeratungsfolgeDatumGremiumErgebnis07.05.2026Ratnoch nicht beratenRatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet. Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zur Beleuchtung historischer Gebäude geantwortet. Dabei wird deutlich: Es gibt keinen zentralen Ansprechpartner, die Zuständigkeiten sind auf verschiedene Bereiche verteilt. Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung für alte Beleuchtungsanlagen sind bekannt. Die Verwaltung bestätigt, dass es innerhalb der Stadtverwaltung keinen zentralen Ansprechpartner für die Beleuchtung besonderer Gebäude gibt. Die Zuständigkeiten sind je nach Eigentümerschaft und Betreiber unterschiedlich verteilt. Verteilte Zuständigkeiten je nach Trägerschaft Bei Gebäuden in städtischer Trägerschaft sind die Zentralen Dienste für Unterhaltung und Instandsetzung der Gebäudebeleuchtung zuständig. Dazu gehören unter anderem: Historisches Rathaus Haus Kemnade Schauspielhaus Kunstmuseum Planetarium Tochtergesellschaften wie die BoVG (Jahrhunderthalle, Ruhrcongress) oder private Eigentümer sind eigenverantwortlich für ihre Beleuchtung zuständig. Brückengebäude und sogenannte Kunstlichttore stehen unter Verwaltung des Tiefbauamtes, während die Stadtwerke Bochum als Betreiber der Beleuchtung fungieren. Ratskompass-NewsletterNeue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.Jetzt abonnieren Ersatzteilprobleme sind bekannt Die Verwaltung bestätigt das von der CDU-Fraktion angesprochene Problem der schwierigen Ersatzteilbeschaffung für ältere Beleuchtungsanlagen. Im Zuge der Instandhaltung werde „situativ lösungsorientiert und wirtschaftlich“ gehandelt. Als positives Beispiel wird das historische Rathaus genannt, wo bei Sanierungsmaßnahmen bereits energiesparende Systeme installiert wurden. Denkmalschutz bei Beleuchtungsänderungen Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn die Gebäudebeleuchtung dem Denkmal zugeordnet ist. Als Beispiel nennt die Verwaltung die Kugel- und Tulpenleuchten an der Fassade des historischen Rathauses. Keine gesonderte Finanzierung geplant Aufgrund der verteilten Zuständigkeiten plant die Verwaltung keine gesonderte Finanzierung für eine umfassende Umstellung der Beleuchtung. Bei finanziellen Investionen zur Sanierung der Beleuchtung sollen die jeweiligen, für die Bewirtschaftung verantwortlichen Fachbereiche einbezogen werden. UnterlagenAnfrage (20260875)Beleuchtung historischer Gebäude in Bochum (PDF)Vorgang im RatsinformationssystemAntwort der Verwaltung (20260936)Beleuchtung historischer Gebäude in Bochum (PDF)Vorgang im Ratsinformationssystem