<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Bochum Transparent — Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit</title><description>Neue Vorlagen, die im Ausschuss „Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit&quot; beraten werden.</description><link>https://transparent.ratskompass.de/</link><language>de-DE</language><atom:link href="https://transparent.ratskompass.de/rss/ausschuss/1-115.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Verkaufsöffnung Westfield Ruhr Park am 06.09.2026 und 13.12.2026</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/88399</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/88399</guid><description>20261038 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 16.7.2026</description><pubDate>Wed, 20 May 2026 10:09:30 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;p&gt;Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verkaufsöffnung im Westfield Ruhr Park für zwei Termine im Jahr 2026 vorgelegt. Im Fokus stehen dabei der 6. September 2026 im Zusammenhang mit dem Kunstfestival „Arts’N’Acts“ sowie der 13. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bochum-Nord.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Initiative für die Sonntagsöffnungen geht vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. aus. Die Vorlage prüft die Einhaltung der Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches Verkaufsöffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Ein öffentliches Interesse muss dabei über rein wirtschaftliche Umsatzinteressen hinausgehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der vorliegende Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, der Verkaufsöffnung für die beiden genannten Termine im Ruhr Park nicht zuzustimmen. Diese Vorlage beschränkt sich ausschließlich auf die Termine im Stadtbezirk Bochum-Nord; für andere Stadtteile und Termine im Jahr 2026 liegen bereits entsprechende Beschlüsse vor oder werden in separaten Vorlagen behandelt. Die Begründung der Verwaltung verweist auf die rechtlichen Anforderungen an einen hinreichenden Sachgrund zur Wahrung der Sonntagsruhe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell &lt;code&gt;gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M&lt;/code&gt;.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für die Ausschüsse des Rates der
Stadt Bochum </title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86525</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86525</guid><description>20252105 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 26.2.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded/><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2025/ 2026</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86998</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86998</guid><description>20252552 · Mitteilung der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 10.2.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Fällungen nach Standorttypen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die meisten Baumfällungen sind in Park- und Grünanlagen vorgesehen, wo 255 Bäume entfernt werden müssen. An Straßen sollen 126 Bäume gefällt werden, auf Friedhöfen 65 Bäume. Weitere Fällungen betreffen Schulgrundstücke (39 Bäume), Kinderspielplätze (34 Bäume), städtische Liegenschaften (23 Bäume), Regenrückhaltebecken (9 Bäume) und Sportplätze (1 Baum).&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Durchforstung im Stadtwald&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Im Stadtwald sind auf 18 Flächen mit insgesamt 55,4 Hektar Durchforstungsarbeiten geplant. Die Maßnahmen reichen von Jungdurchforstungen bis hin zu Verkehrssicherungsmaßnahmen. Betroffen sind unter anderem Bereiche am Stiepeler Straße, Pastoratsbusch, Weitmarer Holz und Berghofer Holz. Die Arbeiten dienen der nachhaltigen Waldentwicklung und dem Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Maßnahmen externer Träger&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zusätzlich zu den städtischen Maßnahmen führen weitere Akteure Baumfällungen durch. Die Autobahn GmbH plant Arbeiten entlang der Autobahnen, Straßen.NRW an Landes- und Bundesstraßen wie dem Nordhausenring (L705), der Königsallee (L551) und der Baroper Straße (L523). Die Stadtwerke Bochum werden an verschiedenen Standorten Bäume für Leitungsarbeiten entfernen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ersatzpflanzungen geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Als Ausgleich für die Fällungen sollen im Rahmen des Stadtbaumkonzeptes über 650 neue Bäume gepflanzt werden. Die Stadt betont, dass neben den Fällungen im vergangenen Jahr an rund 16.000 Bäumen baumpflegerische Maßnahmen wie Kronenschnitt und Totholzentfernung durchgeführt wurden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Grundlage und Information&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Baumfällungen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Waldstabilität notwendig. Zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen können kurzfristige Gefahrenbaumfällungen erforderlich werden. An allen Durchforstungsflächen werden vor Arbeitsbeginn Hinweisschilder aufgestellt. Waldbegehungen mit den politischen Gremien sind ab Oktober 2025 möglich.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Realisierungsbeschluss Brücke Lothringentrasse über Castroper Hellweg</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86752</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86752</guid><description>20252314 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 27.5.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Wichtige Hauptroute im Radverkehrsnetz&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die ehemalige Bahnlinie Lothringentrasse ist im städtischen Radverkehrskonzept als wichtige Hauptroute definiert und verbindet die Innenstadt über die nordöstlichen Stadtteile mit Castrop-Rauxel. Im Kreuzungsbereich des Castroper Hellwegs verläuft die Trasse auf einem Bahndamm, kann aber aufgrund eines fehlenden Brückenbauwerks nicht ohne Unterbrechung gequert werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Derzeit müssen Radfahrer und Fußgänger einen Umweg über den tieferliegenden Castroper Hellweg nehmen, zur nächsten Ampelkreuzung fahren und über eine Rampe wieder auf die Trasse gelangen. Diese Unterbrechung soll durch die neue Brücke beseitigt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ökologische Zusatzfunktion geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Neben der verkehrlichen Bedeutung soll die Brücke eine biotopvernetzende Funktion übernehmen. Geplant ist ein Grünstreifen auf dem Bauwerk, der insbesondere Reptilien und Amphibien eine Querungshilfe bieten kann, da entsprechende Landschaftsräume angrenzen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Fachwerkbauweise für Langlebigkeit&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Planung befindet sich derzeit in der Vorplanung, der Abschluss der Entwurfsplanung ist für Anfang bis Mitte 2026 vorgesehen. Favorisiert wird eine wartungsarme und langlebige Fachwerkbauweise.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Grundstücke für die bauliche Umsetzung sind überwiegend im Eigentum des Regionalverbands Ruhr (RVR), der seine Zustimmung bereits signalisiert hat. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung wird noch getroffen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Minimale Verkehrsbeeinträchtigungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die bauliche Umsetzung soll möglichst ohne Vollsperrung des Castroper Hellwegs oder der Straßenbahnlinie erfolgen. Nach aktuellem Stand sind nur zwei Wochenendsperrungen mit Schienenersatzverkehr erforderlich.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Finanzierung und Förderung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 4,4 Millionen Euro brutto, hinzu kommen jährliche Folgekosten von geschätzten 25.000 Euro für Kontrolle und Pflege. Die Verwaltung strebt eine Förderung über das Förderprogramm Nahmobilität an, das derzeit eine 80-prozentige Förderquote bietet.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratungsverfahren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Die Bezirksvertretung Nord hört am 3. März 2026 an, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit berät am 4. März vor, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. März 2026.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Aktueller Stand zu Innovationsprojekten im Rettungsdienst</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86835</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86835</guid><description>20252392 · Mitteilung der Verwaltung · Feuerwehr und Rettungsdienst · 11.2.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Telenotarzt-System wird später eingeführt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das geplante Telenotarzt-System kann nicht wie ursprünglich vorgesehen im vierten Quartal 2025 starten. Eine Vergaberüge eines unterlegenen Unternehmens führte zur Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens. Die Trägergemeinschaften mittleres und östliches Ruhrgebiet werden das Verfahren unter externer juristischer Federführung neu ausschreiben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das System soll in &amp;quot;doppelt interkommunaler Zusammenarbeit&amp;quot; etabliert werden: Die Stadt fungiert als Kernträger für die Trägergemeinschaft mittleres Ruhrgebiet mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne und kooperiert zusätzlich mit Dortmund als Kernträger der Trägergemeinschaft östliches Ruhrgebiet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Unabhängig von der Technik-Beschaffung laufen die Vorbereitungen für die Personalgestellung der Telenotärztinnen und Telenotärzte weiter.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ersthelfer-App startet 2026&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ab 2026 stehen Haushaltsmittel für eine Ersthelfer-App bereit, die im Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027 vorgesehen ist. Das digitale System soll bei lebensbedrohlichen Notfällen qualifizierte Ersthelfer in der Nähe des Einsatzortes alarmieren, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Ausschreibung erfolgt erneut in interkommunaler Zusammenarbeit mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei voraussichtlich Gelsenkirchen die Federführung übernimmt. Ziel ist ein einheitliches System in der Region, damit sich Ersthelfer nicht in mehreren Apps registrieren müssen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Runder Tisch für bessere Notfallversorgung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde ein &amp;quot;Runder Tisch Präklinische Notfallversorgung&amp;quot; gegründet. Beteiligt sind neben der Feuerwehr unter anderem der Sozial-Psychiatrische Dienst, das Jugendamt, die Altenhilfe, das Palliativnetzwerk und die Kassenärztliche Vereinigung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Gremium soll Lösungen für Situationen entwickeln, in denen Bürger zwar Hilfe benötigen, aber keinen Rettungsdienst oder Krankenhaustransport brauchen. Oft handelt es sich um sozial-psychiatrische oder aufschiebbare gesundheitliche Notstände, bei denen die Betroffenen dennoch den Notruf 112 wählen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure und zielgerichteteres Handeln. Diese Aktivitäten werden unter dem Begriff &amp;quot;Vorbeugender Rettungsdienst&amp;quot; zusammengefasst, der auch im aktuellen Entwurf zur Novellierung des NRW-Rettungsgesetzes Eingang gefunden hat.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Feuerwehr und Rettungsdienst</category></item><item><title>9. Sachstandsbericht Stadtpark Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87076</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87076</guid><description>20252624 · Mitteilung der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 5.2.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Erster Bauabschnitt vor Abschluss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der im November 2024 gestartete erste Bauabschnitt im nördlichen Bereich des Parks steht vor der Vollendung. Trotz herausfordernder Wetterbedingungen zum Jahreswechsel 2024/25 konnten die Arbeiten planmäßig voranschreiten. Die Bereiche um das Milchhäuschen und die Minigolfanlage waren bereits zu den Osterferien 2025 fertiggestellt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Umweltdezernent Dr. Bradtke eröffneten am 14. Juli den neuen Spiel- und Wasserspielplatz samt WC-Anlage feierlich. Die ursprünglich für Anfang Juli geplante Inbetriebnahme der Hochfontäne im Gondelteich musste aufgrund eines unzureichenden Wasserstands verschoben werden - am 29. September konnte sie schließlich offiziell in Betrieb gehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im Herbst 2025 wurden die Wege mit unterschiedlichen Belägen fertiggestellt: Bei Gefällen unter 6 Prozent kam eine rötliche wassergebundene Decke zum Einsatz, bei stärkerem Gefälle Asphalt. Der historische Pavillon südwestlich des Spielplatzes wurde originalgetreu rekonstruiert, zwei neue Stahltreppen verbessern die Anbindung zur Gudrunstraße.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Kosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf rund 5,6 Millionen Euro brutto.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Themengärten werden neu gestaltet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nach Verzögerungen im Vergabeverfahren startete am 22. September 2025 der zweite Bauabschnitt im mittleren Parkbereich. Im Fokus stehen die denkmalgerechte und barrierearme Sanierung der Wege sowie die Neugestaltung der drei Themengärten Rosengarten, Dahliengarten und Heidegarten. Auch der Sitzplatz an der Maiwiese wird aufgewertet. 73 neue Bäume sowie zahlreiche Sträucher, Stauden und Gräser sollen zur Biodiversität beitragen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Kosten für den zweiten Bauabschnitt betragen 3,9 Millionen Euro brutto, die Fertigstellung ist für Sommer 2026 geplant.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Alter Weiher wird saniert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der dritte Bauabschnitt im südlichen Parkbereich begann am 17. November 2025. Neben der gewohnten Erneuerung von Wegen, Mobiliar und Beleuchtung wird der Eingangsbereich beim Kunstmuseum neugestaltet und der Verbindungsweg in der Lutherwiese verlegt. Die Fläche um den Bismarckturm erhält einladende Wege, die weiterhin Raum für Veranstaltungen lassen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Schwerpunkt liegt auf der Sanierung des Alten Weihers: Teilbereiche werden entschlammt, die Fontänenanlage erneuert und historische Natursteinmauern instandgesetzt. Der Fischbestand wurde bereits im Oktober 2025 fachgerecht in den Gondelteich umgesetzt. 75 neue Bäume sind vorgesehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Gesamtkosten für den dritten Bauabschnitt belaufen sich auf 4,8 Millionen Euro brutto.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Denkmalschutz und Bürgerbeteiligung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Fachgutachterlichen Begleitung Denkmal, der Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Nach der Erlaubnis für den ersten Bauabschnitt im August 2024 erteilte die Untere Denkmalbehörde am 25. September 2025 auch die denkmalrechtliche Erlaubnis für den zweiten und dritten Bauabschnitt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das 19-köpfige Empfehlungsgremium aus Politik, Verwaltung, Anwohnern und Experten hat seit September 2022 zehn reguläre und drei Sondersitzungen durchgeführt. Mehrere Baustellenbegehungen ermöglichten es Vertretern der Gremien, sich vor Ort über den Fortschritt zu informieren.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Begleitende Infrastrukturmaßnahmen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Parallel zur Parksanierung führen die Stadtwerke und das Tiefbauamt verschiedene Infrastrukturmaßnahmen durch: Eine Mittelspannungsleitung nördlich des Alten Weihers wurde im August 2025 fertiggestellt. Kanalarbeiten zur Einleitung von Regenwasser in den Alten Weiher begannen im September 2025. Die Gudrunstraße soll zwischen Bergstraße und Klinikstraße umgebaut werden, wobei auf der Parkseite ein durchgehender Gehweg entstehen soll.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung – Antrag auf kommunale Anordnung eines Feuerwerksverbots gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 1. SprengV – ohne Namensnennung</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87094</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87094</guid><description>20252641 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Antragsteller sehen kommunale Verpflichtung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Antragsteller argumentieren mit einem Kurzgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Geulen &amp;amp; Klinger, wonach Kommunen verpflichtet seien, besonders brandempfindliche Bereiche zu identifizieren und durch entsprechende Feuerwerksverbotszonen zu schützen. Als besonders brandempfindlich gelten demnach Häuser mit Reetdach oder hohem Holzanteil, Tankstellen sowie Gebäude mit leicht entzündlichen Materialien wie Bauern- und Reiterhöfe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Petenten fordern einen Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern um solche Gebäude und warnen vor haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen für Amtsträger, falls durch unterlassene Maßnahmen Schäden entstehen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Verwaltung sieht Verbot als nicht praktikabel&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung unter Federführung des Ordnungs- und Veterinäramts lehnt die Forderung ab. In ihrer Stellungnahme argumentiert sie, dass die geforderten Verbotszonen aufgrund ihrer Vielzahl und Kleinteiligkeit weder praktikabel durchsetzbar seien noch für Bürger nachvollziehbar. Es entstände ein Vollzugsdefizit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zudem stelle ein solches Verbot lediglich eine räumliche Erweiterung bestehender Regelungen dar, da das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden bereits nach § 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung untersagt sei.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Fokus bleibt auf Bermuda3Eck&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung empfiehlt, das Feuerwerksverbot an Silvester weiterhin ausschließlich auf den räumlich eng umgrenzten Bereich des Bermuda3Ecks zu konzentrieren. Dort bestehe aufgrund des hohen Besucheraufkommens, der Bebauungsstruktur und der besonderen räumlichen Enge eine andere Gefahrenlage. Zudem habe es in der Vergangenheit durch massive und teilweise gefährliche Verwendung von Pyrotechnik zu einer vergleichsweise hohen Anzahl an Einsätzen der Rettungskräfte geführt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Vorlage am 15. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Anregung gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum: Verbot von Pyrotechnik für den Privatgebrauch</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87099</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87099</guid><description>20252645 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Verwaltung sieht rechtliche Grenzen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In ihrer Stellungnahme räumt die Verwaltung ein, dass die Kritik an vermehrten Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie an der Luftverschmutzung durch Pyrotechnik nachvollziehbar sei. Ein lokales Verbot könne dieser Problematik jedoch nicht wirksam begegnen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung in einzelnen Bereichen diene lediglich dem Schutz vor Lärmbelästigung. Eine wirksame Lösung erfordere eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auf Bundesebene.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Vollzugsprobleme bei großflächigen Verbotszonen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die geforderte Begrenzung privaten Feuerwerks auf bestimmte Bereiche würde nach Einschätzung der Verwaltung zahlreiche Verbotszonen erforderlich machen. Angesichts der Größe des Stadtgebiets wäre eine wirksame Durchsetzung nicht realisierbar, sodass ein Vollzugsdefizit entstehen würde. Auch wäre die Regelung für die Bürger schwer nachvollziehbar.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Laser- und Drohnenshows stellten zudem keine wirksame Alternative dar, da sie lediglich ein freiwilliges Angebot seien und das zentrale Problem der Durchsetzung zahlreicher Verbotszonen nicht lösen könnten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Weiterhin Feuerwerksverbot nur im Bermuda3Eck&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung empfiehlt, das Feuerwerksverbot an Silvester auch in diesem Jahr auf den räumlich eng umgrenzten Bereich des Bermuda3Ecks zu beschränken. Dort bestehe aufgrund des hohen Besucheraufkommens und der Bebauungsstruktur eine besondere räumliche Enge. In der Vergangenheit habe die massive Verwendung von Pyrotechnik zu einer vergleichsweise hohen Anzahl von Einsätzen geführt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Petenten hatten auf die Belastungen an Silvester und Halloween hingewiesen. Nach Polizeiangaben gab es zu Halloween 167 Einsätze, 140 Rettungseinsätze und 17 Brandeinsätze. Nach der Silvesternacht 2023/2024 mussten 4,9 Tonnen Abfall aufgenommen werden, wovon der größte Teil Silvesterabfälle waren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Vorlage am 15. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Freiflächengestaltung Kortenpfad / ISEK - Innenstadt</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87123</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87123</guid><description>20252665 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 30.6.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Teil des Konzepts &amp;quot;Upgrade Grün und Spiel&amp;quot;&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Umgestaltung ist eine Teilmaßnahme des im Herbst 2024 vorgestellten Konzepts &amp;quot;Upgrade Grün und Spiel&amp;quot;. Ziel ist es, die Innenstadt schrittweise zu einem grünen und klimaresilienten Raum weiterzuentwickeln. Neben der Grünfläche am Kortenpfad sind weitere Projekte geplant, darunter die Umgestaltung des Platzes Am Kuhhirten und Entsiegelungsmaßnahmen an der Großen Beckstraße und Kortumstraße.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Förderung durch &amp;quot;Lebendige Zentren&amp;quot;&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Projekt ist Bestandteil der integrierten Stadtentwicklungsmaßnahme &amp;quot;Begrünte und bespielbare Innenstadt&amp;quot; im Rahmen des ISEK-Innenstadt. Dadurch kann die Stadt Mittel aus dem Städtebauförderprogramm &amp;quot;Lebendige Zentren&amp;quot; nutzen. Bund und Land Nordrhein-Westfalen tragen 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, die Stadt den verbleibenden Eigenanteil von 20 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Umfassende Neugestaltung geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die derzeit als Straßenbegleitgrün geführte Fläche weist keine Aufenthalts- oder Spielfunktion auf und besteht teilweise aus Wildwuchs. Die Planung sieht zusätzliche Baumpflanzungen und Staudenbeete vor, um die kleinklimatische und ökologische Wertigkeit zu erhöhen. Ergänzend entstehen informelle Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten sowie eine Fahrradabstellmöglichkeit. Die angrenzenden PKW-Stellplätze bleiben unverändert.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Bürgerbeteiligung und Umsetzung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Planungen wurden mit etwa 15 Teilnehmenden vor Ort und über das städtische Beteiligungsportal bochum-mitgestalten.de abgestimmt. Auch mit den Eigentümern umliegender Grundstücke erfolgte eine separate Abstimmung. Der bestehende Wegeverlauf bleibt aus wirtschaftlichen Gründen erhalten, das vorhandene Pflastermaterial wird wiederverwendet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Umsetzung soll ab Oktober 2026 beginnen. Für die weitere Pflege der Grünfläche werden ab dem dritten Jahr jährlich etwa 5.000 Euro benötigt.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Eingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung – Wiederholte Verstöße gegen die Leinenpflicht durch Hundehalter im öffentlichen Raum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87157</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87157</guid><description>20252697 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Verwaltung verweist auf bestehende Verfahren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Ordnungs- und Veterinäramt erklärt in seiner Stellungnahme, dass grundsätzlich jeder Beschwerde zur Hundehaltung nachgegangen werde. Der Sachverhalt werde geprüft, anschließend könnten Maßnahmen eingeleitet werden – von Belehrungen über Anordnungen bis hin zu Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voraussetzung sei jedoch, dass die beschuldigte Person oder der betroffene Hund eindeutig identifiziert werden könne.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Lückenlose Kontrolle nicht möglich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zur Forderung nach verstärkten Kontrollen teilt die Verwaltung mit, dass der Kommunale Ordnungsdienst im Rahmen seiner personellen Ressourcen in allen Stadtteilen präsent sei und festgestellte Verstöße ahnde. Eine lückenlose Überwachung des gesamten Stadtgebiets sei jedoch nicht realisierbar.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar 2026 über die Vorlage beraten.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Beschlussvorlage &quot;Pestizidfreie Kommune&quot; auf Antrag 20250419 zur Sitzung für Umwelt, Nachaltigkeit und Ordnung am 06.03.2025</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87164</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87164</guid><description>20252704 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 1.7.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Dreistufiges Konzept für Pestizidverzicht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung schlägt ein dreistufiges Vorgehen vor: Erstens soll sich die Stadt zu den Zielen einer pestizidfreien Kommune bekennen. Zweitens sollen die Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen so geändert werden, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verboten wird. Drittens soll bei Neuabschlüssen von Bewirtschaftungsverträgen mit Landwirten oder anderen Dritten ebenfalls das Pestizidverbot eingeführt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nach Definition des Umweltbundesamtes umfasst eine pestizidfreie Kommune verschiedene Handlungsfelder: die Pflege öffentlicher Grünflächen wie Parks, Spielplätze und Friedhöfe, das Straßen- und Wegebegleitgrün, Sport- und Freizeitanlagen sowie Schul- und Kitageländer. Auch verpachtete landwirtschaftliche Flächen können durch ökologische Pachtverträge einbezogen werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Stadt bereits weitgehend pestizidfrei&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auf öffentlichen Grünflächen kommen bereits heute keine Pestizide mehr zum Einsatz. Der Einsatz von Glyphosat ist auf städtischen Pachtflächen seit April 2018 untersagt. Lediglich bei der zentralen Rattenbekämpfung werden noch gezielt Rodentizide eingesetzt, da hier keine Alternativen verfügbar sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein vollständiger Ausschluss aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung städtischer Flächen haben könne. Um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden, sollten mögliche Schritte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden. Ein abgestuftes Vorgehen mit Übergangsfristen und Unterstützungsangeboten wird empfohlen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Biodiversität und Öffentlichkeitsarbeit im Focus&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bereits heute besteht eine Verpflichtung zur Anlage von mindestens fünf Prozent Blühstreifen auf den Pachtflächen. Mit dem Programm &amp;quot;Bochum blüht und summt&amp;quot; verfügt die Stadt über ein etabliertes Format zur Förderung der Biodiversität, das gezielt erweitert werden könne.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Über 550 Städte und Gemeinden in Deutschland haben sich bereits für eine pestizidfreie oder glyphosatfreie Bewirtschaftung entschieden, darunter Großstädte wie München, Leipzig und Hannover. Die Vorlage betont die besondere Vorbildfunktion der Kommunen beim Schutz von Umwelt, Biodiversität und menschlicher Gesundheit.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Interkommunale Beschaffung von Gerätewagen für den Rettungsdienst</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87198</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87198</guid><description>20252735 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Feuerwehr und Rettungsdienst · 19.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Ersatz für Landesfahrzeug erforderlich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stadt verfügt derzeit über einen Abrollbehälter MANV (Massenanfall von Verletzten) aus einer Landesbeschaffung. Da das Land NRW keine Ersatzbeschaffung plant, sieht der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan Ersatzfahrzeuge vor, die bis zu 50 Patienten versorgen können.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Als Träger des Rettungsdienstes ist die Stadt nach dem Rettungsgesetz NRW verpflichtet, Vorkehrungen für außergewöhnliche Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten zu treffen. Solche Lagen können durch Brände, Unfälle oder Anschläge entstehen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Flexible Einsatzmöglichkeiten geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die drei neuen Gerätewagen sollen nicht nur bei Großschadenslagen, sondern auch bei Veranstaltungen wie &amp;quot;Bochum Total&amp;quot; eingesetzt werden. Durch die interkommunale Beschaffung mit anderen Städten entstehen einsatztaktische Vorteile: Bei Großeinsätzen können benachbarte Feuerwehren aus Herne oder Dortmund mit identisch ausgestatteten Fahrzeugen unterstützen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in drei Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. März 2026) sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. März 2026). Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;650.000 Euro bereits eingeplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Fahrzeugbeschaffung sind 650.000 Euro für 2026 vorgesehen. Die Haushaltsmittel wurden auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans bereits eingeplant und auf der entsprechenden Finanzstelle gebunden.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Feuerwehr und Rettungsdienst</category></item><item><title>Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden – Ausbauplanung 2027 ff</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87232</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87232</guid><description>20252762 · Antwort der Verwaltung · Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung (K. Brandt) · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Ziel für 2027 als &amp;quot;ambitioniert&amp;quot; bezeichnet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere 15 größere Anlagen mit insgesamt 2.960 kWp sowie rund 15 kleinere Anlagen geplant. Selbst bei vollständiger Umsetzung würde die installierte Gesamtleistung Ende 2026 bei maximal rund 5.929 kWp liegen – deutlich unter dem Zielwert von 11.100 kWp.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Ziel, bis 2027 insgesamt 16.000 kWp zu erreichen, bezeichnet die Verwaltung als &amp;quot;ambitioniert&amp;quot;. Als Haupthindernis nennt sie den statischen Nachweis der Tragfähigkeit von Dachflächen, der sich als &amp;quot;Flaschenhals bei der Umsetzung&amp;quot; erwiesen habe.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Langfristziel von 54 MWp bleibt bestehen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Am Ziel, bis 2035 insgesamt 54 MWp auf städtischen Dächern zu installieren, hält die Verwaltung fest. Eine konkrete Planung für einzelne Gebäude in den Jahren 2027 und 2028 legte sie jedoch nicht vor. Stattdessen verwies sie darauf, dass alle Dächer systematisch auf ihre Eignung geprüft würden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Anfrage wird im Februar und März in Rat sowie den zuständigen Fachausschüssen behandelt.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antwort der Verwaltung</paperType><category>Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung (K. Brandt)</category></item><item><title>Baumentfernung auf dem Grundstück Dietrich-Benking-Str. 88</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87254</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87254</guid><description>20252784 · Mitteilung der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Rechtliche Grundlage für die Fällung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung ist nach § 6 (1) b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen, da die Bäume im geplanten Baubereich stehen und eine rechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks andernfalls nicht möglich wäre. Die betroffenen Bäume können aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht erhalten werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Als Kompensation sind gemäß § 7 der Baumschutzsatzung 25 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern zu pflanzen. Zehn Ersatzbäume werden nach der Gebäudeerrichtung auf dem Baugrundstück selbst gepflanzt, die übrigen 15 Bäume entstehen auf einem nahegelegenen Grundstück. Der Bauherr ist zur Erhaltung und Pflege der Ersatzpflanzungen verpflichtet.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Details zu den betroffenen Bäumen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die zu fällenden Bäume weisen unterschiedliche Stammumfänge auf: Die Esche hat einen Umfang von 125 Zentimetern, die vier Kirschen zwischen 70 und 304 Zentimetern. Einige der Bäume sind mehrstämmig gewachsen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Mitteilung der Verwaltung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis gegeben.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Baumentfernung auf dem Grundstück Köpersweg o.Nr.</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87255</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87255</guid><description>20252785 · Mitteilung der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Bauvorhaben erfordert Baumfällung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auf dem Grundstück am Köpersweg ohne Hausnummer sollen drei Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften mit insgesamt fünf Garagen und fünf Stellplätzen entstehen. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Entfernung von vier Bäumen gestellt, die aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung fallen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die betroffenen Bäume befinden sich direkt im geplanten Baubereich. Eine Umplanung des Vorhabens ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, sodass die Bäume nicht erhalten werden können.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Umwelt- und Grünflächenamt wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen. Diese Regelung greift, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung anderenfalls nicht möglich wäre oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden könnte.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ausgleichszahlung statt Ersatzpflanzung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Normalerweise wären nach der Baumschutzsatzung 16 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern als Ersatz zu pflanzen. Da die Grundstücke nach der geplanten Teilung jedoch nicht die erforderliche Größe aufweisen und dem Bauherrn keine weiteren Grundstücke in der Stadt zur Verfügung stehen, kommt nur eine Ausgleichszahlung in Betracht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Diese beträgt 1.900 Euro pro Baum, insgesamt also 30.400 Euro für die vier zu fällenden Bäume.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Details zu den betroffenen Bäumen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Entfernt werden müssen:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Eine mehrstämmige Eibe mit Umfängen von 103, 80, 60 und 40 Zentimetern&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Eine Lärche mit 215 Zentimetern Stammumfang  &lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Zwei Kirschbäume mit 217 bzw. 170 Zentimetern Stammumfang&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Die Angelegenheit wird am 21. Januar 2026 der Bezirksvertretung Ost und am 4. März 2026 dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Baumentfernung auf dem Grundstück Kornharpener Str. 246</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87257</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87257</guid><description>20252787 · Mitteilung der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Fällung aufgrund baulicher Erfordernisse&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die vier zu entfernenden Bäume - eine Erle, zwei Baumhaseln und ein Ahorn - fallen unter die städtische Baumschutzsatzung. Drei der Bäume stehen im Bereich der geplanten Stellplätze, eine Umplanung ist aufgrund der Geländeausnutzung nicht möglich. Der vierte Baum befindet sich im vorgeschriebenen Anleiterflächenbereich der Feuerwehr.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Grundlage für die Genehmigung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Umwelt- und Grünflächenamt ist nach § 6 Absatz 1 Buchstabe b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen. Dies gilt, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung andernfalls nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Als Kompensation für die vier gefällten Bäume müssen zehn neue Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern gepflanzt werden. Die Ersatzpflanzungen erfolgen direkt auf dem Baugrundstück. Besonders der große Ahorn mit einem Stammumfang von 305 Zentimetern erfordert sechs Ersatzbäume.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis genommen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Baumentfernung auf dem Grundstück Stiftstr. 36 a</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87258</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87258</guid><description>20252788 · Mitteilung der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Bäume stehen Bauplänen im Weg&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die 13 Bäume, die entfernt werden sollen, fallen aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung. Sie befinden sich an verschiedenen Stellen des geplanten Bauvorhabens: Vier Bäume stehen direkt auf der vorgesehenen Parkplatzfläche, acht weitere im geplanten Baukörper des Mehrgenerationenhauses und ein Baum am vorgesehenen Standort für Müllboxen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine alternative Positionierung des Gebäudes ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, da sonst die Auflagen des Bauordnungsamtes nicht erfüllt werden könnten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgeschrieben&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Als Kompensation für die gefällten Bäume schreibt die Verwaltung die Pflanzung von 35 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern vor. Neun dieser Ersatzbäume sollen nach der Fertigstellung des Gebäudes auf dem Grundstück selbst gepflanzt werden. Die restlichen 26 Ersatzpflanzungen erfolgen an anderen Standorten im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Verschiedene Baumarten betroffen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Unter den zu fällenden Bäumen befinden sich verschiedene Arten: vier Eiben, drei Eschen, drei Kirschen, zwei Götterbäume und ein Walnussbaum. Der größte Baum ist ein Götterbaum mit einem Stammumfang von 360 Zentimetern, für den allein sieben Ersatzbäume gepflanzt werden müssen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 über die Maßnahme informiert, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Neuaufstellung Landschaftsplan</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87278</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87278</guid><description>20260002 · Antrag · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Veraltete Pläne aus den 80er Jahren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stadt verfügt derzeit über zwei Landschaftspläne - &amp;quot;Bochum Mitte/Ost&amp;quot; und &amp;quot;Bochum West&amp;quot; - die das gesamte Stadtgebiet abdecken. Beide stammen aus den 1980er Jahren und wurden seither nur durch einzelne Änderungsverfahren fortgeschrieben, etwa durch die Integration neu ausgewiesener Naturschutzgebiete.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtsinstrument soll aktualisiert werden&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nach Ansicht der Antragsteller bedarf das &amp;quot;in die Jahre gekommene Planwerk&amp;quot; einer generellen Überarbeitung, um seinen Anforderungen als Rechtsinstrument gerecht zu werden. Der gemeinsame Antrag von Alexander Knickmeier (SPD) und Marvin Rübhagen (Grüne) soll in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ausschuss soll Verwaltung beauftragen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung mit der kompletten Neuaufstellung des Landschaftsplans beauftragt. Details zum zeitlichen Rahmen oder den Kosten des Vorhabens werden in dem Antrag nicht genannt.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antrag</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Benennung von Mitgliedern für den Beirat bei der Beratungsstelle Bochum der Verbraucherzentrale NRW</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87317</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87317</guid><description>20252739/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 5.2.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung – Antrag auf Ausweitung des Feuerwerksverbots in reinen Wohngebieten der Stadt Bochum, insbesondere im Stadtteil Wattenscheid-Höntrop</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87329</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87329</guid><description>20260047 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Bürgerantrag aus Höntrop&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Irmhild Thulke aus der Varenholzstraße hat gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in reinen Wohngebieten zu untersagen. Ihr Antrag zielt insbesondere auf den Stadtteil Wattenscheid-Höntrop ab.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Antragstellerin begründet ihren Vorstoß mit verschiedenen Belastungen durch privates Feuerwerk: Massive Gesundheitsgefahren für Menschen und Tiere, Panik bei Haustieren durch unvorhersehbare Detonationen, Stress für Wildtiere in den angrenzenden Feldern und Waldstücken sowie erhöhtes Brandrisiko für Wohngebäude und Fahrzeuge. Zudem bleiben Reste der Feuerwerkskörper oft tagelang auf Gehwegen und Grünanlagen liegen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Verwaltung sieht Probleme bei der Umsetzung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stadtverwaltung erkennt die geschilderten Belastungen als nachvollziehbar an, sieht jedoch praktische Hindernisse für lokale Verbotszonen. In ihrer Stellungnahme argumentiert sie, dass nur eine bundesweite Lösung durch eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zielführend wäre.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Verbotszonen in Wohngebieten wären aufgrund ihrer Vielzahl weder praktikabel durchsetzbar noch für Bürgerinnen und Bürger ohne Weiteres nachvollziehbar, so die Einschätzung der Verwaltung. Insbesondere die räumlichen Grenzen eines solchen Pyrotechnikverbots seien problematisch.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Fokus bleibt auf Bermuda3Eck&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung spricht sich dafür aus, das bestehende Feuerwerksverbot weiterhin auf das Bermuda3Eck zu begrenzen. Dort rechtfertige das hohe Besucheraufkommen, die Bebauungsstruktur und die Erfahrungen mit gefährlicher Pyrotechnikverwendung ein räumlich eng umgrenztes Verbot.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar 2026 über die Verwaltungsempfehlung entscheiden.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Pachtzins für landwirtschaftliche Flächen</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87337</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87337</guid><description>20260054 · Anfrage · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Drei Kernfragen zur Pachthöhe&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Fraktion &amp;quot;Die Grünen im Rat&amp;quot; hat eine Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 eingereicht. Marvin Rübhagen möchte von Oberbürgermeister Jörg Lukat wissen, wie hoch der durchschnittliche Pachtzins pro Hektar für städtische landwirtschaftliche Flächen aktuell ist und ob es je nach Nutzungsart unterschiedliche Pachtzinsen gibt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zeitpunkt der letzten Erhöhung im Fokus&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem zeitlichen Aspekt: Die Grünen wollen erfahren, wann der Pachtzins zuletzt erhöht wurde. Dies könnte Aufschluss darüber geben, ob die städtischen Pachtpreise noch marktgerecht sind.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Regionaler Vergleich gewünscht&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Besonders interessiert sich die Fraktion für einen Vergleich mit anderen Kommunen. Sie fragt nach den Pachtzinsen der umliegenden Städte und Gemeinden sowie nach dem Durchschnittswert für die Pacht pro Hektar in den Gebietskörperschaften des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Stadt Bochum besitzt mehrere landwirtschaftliche Flächen, die sie an Landwirtinnen und Landwirte zur Bewirtschaftung verpachtet. Die Antwort der Verwaltung wird in der Ausschusssitzung erwartet.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Anfrage</paperType><category>Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster</category></item><item><title>Nachhaltige Vergabekriterien</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87338</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87338</guid><description>20260055 · Anfrage · Referat Zentrale Vergabestelle · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><paperType>Anfrage</paperType><category>Referat Zentrale Vergabestelle</category></item><item><title>Städtische Solaranlagen</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87343</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87343</guid><description>20260060 · Antwort der Verwaltung · Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung (K. Brandt) · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Eigentumsverhältnisse der Anlagen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung stellte klar, dass sich die Solaranlagen &amp;quot;Am Sattelgut 3&amp;quot; und &amp;quot;Neuhofstraße 11a&amp;quot; im städtischen Besitz befinden, während die Anlage an der &amp;quot;Josephinenstraße 80&amp;quot; von den Stadtwerken Bochum gepachtet wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Investitionskosten und Inbetriebnahme&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Photovoltaikanlage &amp;quot;Am Sattelgut 3&amp;quot; wurde am 1. Oktober 2017 zusammen mit der städtischen Kindertagesstätte in Betrieb genommen. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 43.090,03 Euro. Die Anlage &amp;quot;Neuhofstraße 11a&amp;quot; folgte am 1. Dezember 2020 mit Investitionskosten von 51.482,95 Euro.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Stadtwerke-Anlage an der Josephinenstraße 80 wurde zum 1. März 2021 im Anlagevermögen der Stadtwerke Bochum GmbH mit einem Wert von 43.191,14 Euro aktiviert.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Abschreibung und Wartung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Alle Photovoltaikanlagen werden als technische Anlagen über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben. Bei den beiden städtischen Anlagen sind bislang keine Wartungskosten angefallen. Zuschreibungen erfolgten seit der Inbetriebnahme nicht.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Pachtmodell mit den Stadtwerken&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Anlage an der Josephinenstraße 80 besteht ein besonderes Arrangement: Die Stadtwerke Bochum sind Errichter und Eigentümer der Anlage und überlassen der Stadt die Nutzung. Betriebsführung, Wartung und Reparatur gehen zu Lasten der Stadtwerke. Dafür zahlt die Stadt eine monatliche Pacht von 451,17 Euro brutto.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Anfrage bezog sich auf Daten aus dem Jahr 2024, wonach die drei Anlagen zusammen Strom im Wert von etwa 25.400 Euro produzierten, basierend auf einem angenommenen Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antwort der Verwaltung</paperType><category>Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung (K. Brandt)</category></item><item><title>EU-Südostzuwanderung – Probleme mit Schrottimmobilien</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87358</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87358</guid><description>20260074 · Antwort der Verwaltung · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster · 30.6.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Die Stadt Bochum sieht sich deutlich weniger von der Problematik sogenannter &amp;quot;Schrottimmobilien&amp;quot; betroffen als andere Ruhrgebietsstädte. Alle 13 bekannten Problemimmobilien stehen leer, eine Verbindung zur EU-Südostzuwanderung besteht nicht.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Problemen mit Schrottimmobilien im Kontext der EU-Südostzuwanderung geantwortet. Anders als in anderen NRW-Städten wie Gelsenkirchen, Dortmund oder Duisburg ist die Situation in Bochum deutlich entspannter.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Problemimmobilien konzentrieren sich auf wenige Stadtteile&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die 13 als problematisch eingestuften Immobilien verteilen sich ungleichmäßig über das Stadtgebiet: Der Stadtbezirk Mitte ist mit fünf Gebäuden am stärksten betroffen, gefolgt von Wattenscheid mit drei Gebäuden und Südwest mit zwei Gebäuden. In den Bezirken Nord, Ost und Süd ist jeweils nur ein Gebäude registriert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Positiv entwickelt hat sich die Gesamtzahl: Seit 2020 konnte sie von 18 auf 13 Problemimmobilien reduziert werden. Entscheidend ist jedoch, dass es sich ausnahmslos um leerstehende Objekte handelt - keine einzige der Problemimmobilien ist derzeit bewohnt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Systematisches Vorgehen gegen Verwahrlosung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stadt verfolgt einen mehrstufigen Ansatz beim Umgang mit Problemimmobilien. Zunächst werden auffällige Gebäude in einem städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst. Die Bearbeitung erfolgt dann fachbereichsübergreifend unter Einbindung von Ordnungsamt, Stadtplanung, Denkmalbehörde, Bauordnungsamt und Umweltamt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung setzt dabei auf das Prinzip &amp;quot;Fördern und Fordern&amp;quot;: Zunächst wird der Kontakt zu Eigentümern gesucht, Beratungsgespräche angeboten und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Bei ausbleibendem Erfolg kommen rechtliche Instrumente zum Einsatz - von bauordnungsrechtlichen Anordnungen bis hin zu denkmalrechtlichen Verfügungen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Keine Ankaufspläne der Stadt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Anders als in anderen Kommunen plant Bochum nicht, Problemimmobilien selbst aufzukaufen. Die Verwaltung verfolgt &amp;quot;mit Nachdruck das Ziel, die jeweiligen Eigentümer in die Pflicht zu nehmen&amp;quot;, wie es in der Antwort heißt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;EU-Südostzuwanderung kein Problem&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bezüglich der EU-Südostzuwanderung kann die Bochumer Wohnungsaufsicht &amp;quot;bislang keine Auffälligkeiten&amp;quot; feststellen. Vergleichbare Problemlagen wie in anderen Ruhrgebietsstädten seien &amp;quot;in Bochum bisher nicht vorzufinden&amp;quot;. Die Staatsangehörigkeit von Mietern wird nicht systematisch erfasst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch bei Verstößen gegen das Wohnungsaufsichtsgesetz sind nur wenige Verdachtsfälle dokumentiert, die Mieter aus dem südosteuropäischen Raum betreffen. Behördenübergreifende Kontrollteams, wie sie etwa in Gelsenkirchen etabliert sind, sieht die Verwaltung aufgrund der Situation in Bochum als nicht erforderlich an.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;https://bochum.ratsinfomanagement.net/webservice/oparl/v1.0/body/1/files/download/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTEuqZV8Nges1Flz_yCsoDCvau_OfGpWnfh5Lvt7ukyc/Antwort_der_Verwaltung_20260074.pdf&quot;&gt;Vollständige Antwort der Verwaltung zu Schrottimmobilien und EU-Südostzuwanderung (PDF)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antwort der Verwaltung</paperType><category>Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster</category></item><item><title>Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Hier: Baumfällmaßnahmen 2025/2026 im Stadtgebiet</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87374</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87374</guid><description>20260089 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Anregung wird nicht gefolgt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar über die Beschlussvorlage entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der eingereichten Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW nicht zu folgen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Bewährtes Konzept seit 2008&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Umwelt- und Grünflächenamt begründet die Ablehnung mit dem bereits im August 2008 vorgestellten Konzept für die Baumpflege. Die Pflegekonzeption und Verfahrensweisen seien den politischen Gremien bereits präsentiert worden. Bei größeren Baumfällmaßnahmen gibt die Verwaltung zusätzlich Pressemitteilungen heraus.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Verkehrssicherheit im Fokus&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die geplanten Fällmaßnahmen basieren auf den Ergebnissen regelmäßig durchgeführter Baumkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus sind bereits beschlossene Fällmaßnahmen für Neubauprojekte und Pflegemaßnahmen Dritter wie Versorgungsträger oder Straßen.NRW enthalten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Externe Gutachter bei Neubauprojekten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei geplanten Neubaumaßnahmen wird grundsätzlich ein externer Gutachter beauftragt, der die Erhaltenswürdigkeit des Baumbestandes mit prüft. Eine zweite Sitzung des Ausschusses ist für den 4. März terminiert.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Vandalismusschäden am Gondelteich im Stadtgarten Wattenscheid – Kosten, Umweltfolgen und Folgerisiken nach Millioneninvestition</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87376</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87376</guid><description>20260091 · Anfrage · Umwelt- und Grünflächenamt · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><paperType>Anfrage</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Verwarnungen und Ordnungsgelder Aufgrund von mitgeführten Hunden sowie Assistenzhunden auf Bochumer Friedhöfe</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87377</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87377</guid><description>20260092 · Anfrage · Ordnungs- und Veterinäramt · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Verwirrung nach Ratsbeschluss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nach dem Ratsbeschluss vom 3. April 2025, künftig Hunde auf städtischen Friedhöfen zu erlauben, herrschte bei vielen Hundehaltern Verwirrung. Viele nahmen fälschlicherweise an, die Regelung gelte sofort - tatsächlich wurde aber zunächst nur die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung zu erarbeiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die bisherige Friedhofssatzung verbietet in § 13 Abs. 1 Nr. 5 das Mitführen aller Tiere außer Blindenhunden. Laut Radio Bochum wurden seit August 2025 zwar weiterhin Kontrollen durchgeführt und Belehrungen ausgesprochen, auf Ordnungsgelder aber &amp;quot;derzeit&amp;quot; verzichtet.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Bedenken bei Assistenzhunden&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die STADTGESTALTER/Volt sehen besonders bei Assistenzhunden rechtliche Probleme. Sie argumentieren, dass § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Menschen mit Assistenzhunden den Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen garantiert. Eine Verweigerung würde gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, da Bundesrecht über kommunales Satzungsrecht stehe.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Ratsgruppe will für den Zeitraum seit dem Ratsbeschluss wissen:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Wie viele Verwarn- und Bußgelder wurden verhängt und gab es Widersprüche?&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Wie oft wurden Belehrungen erteilt?&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Wie sah die Praxis in den letzten fünf Jahren aus?&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Zusätzlich fragen sie, ob Assistenzhunde bereits jetzt legal mitgeführt werden dürfen und wie darüber informiert wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Neue Satzung erst in neuer Wahlperiode&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung hatte im September 2025 mitgeteilt, dass die Änderungssatzung erst in der neuen Wahlperiode eingebracht wird. Die Anfrage soll in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt werden.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Anfrage</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und Kontrolle von Tierversuchen in Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87378</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87378</guid><description>20260093 · Anfrage · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><paperType>Anfrage</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Sachstand Begrünung Haltestellen</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87379</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87379</guid><description>20260094 · Anfrage · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Aktueller Stand und Planungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Im Mai 2024 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass sieben Bushaltestellen bereits begrünt wurden. Der Plan sieht vor, jährlich drei Fahrgastunterstände neu zu begrünen. Bis 2029 sollen im gesamten BOGESTRA-Gebiet in Bochum, Gelsenkirchen und Witten 40 Haltestellen begrünt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Vier konkrete Fragen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stadtgestalter/Volt wollen nun von der Verwaltung wissen, welche Erfahrungen bislang mit den begrünten Fahrgastunterständen gemacht wurden und ob Fördergelder oder Kooperationen gewonnen werden konnten. Außerdem fragen sie nach der aktuellen Anzahl begrünter Haltestellen in Bochum.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Planungen für 2026 und 2027&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Besonders interessiert die Ratsgruppe, welche konkreten Haltestellen die BOGESTRA in den Jahren 2026 und 2027 mit begrünten Fahrgastunterständen ausstatten will. Sie fragen auch, was nötig wäre, um die Anzahl pro Jahr zu erhöhen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Alternative Bepflanzung gefordert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine vierte Frage richtet sich auf die Art der Bepflanzung: Die Stadtgestalter/Volt erkundigen sich, ob andere, besonders insektenfreundliche extensive Bepflanzungen statt der regelmäßig genutzten Mauerpfeffer-Pflanzen möglich wären.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Anfrage wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Anfrage</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Brandschutz im USB EKOCity-Center - Mit KI brandgefährliche Lithium-Ionen-Akkus erkennen und aussortieren</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87380</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87380</guid><description>20260095 · Anfrage · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><paperType>Anfrage</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Nachhaltigkeitsstrategie 
hier: Begleitendes Nachhaltigkeitsforum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87390</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87390</guid><description>20252685/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Stabsstelle Klima &amp; Nachhaltigkeit · 19.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Stabsstelle Klima &amp; Nachhaltigkeit</category></item><item><title>Kosten und Auswirkungen von privatem Feuerwerk in Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87391</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87391</guid><description>20260105 · Anfrage · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><paperType>Anfrage</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Fällung von Bäumen am Walter-Lohmann-Ring</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87396</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87396</guid><description>20260110 · Anfrage · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><paperType>Anfrage</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Feuerwerksverbot</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87413</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87413</guid><description>20260125 · Anfrage · Ordnungs- und Veterinäramt · 15.1.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Einsätze und Kosten im Detail gefragt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Fraktion möchte differenzierte Daten zur Silvesternacht 2025/2026: Getrennt erfasst werden sollen Einsätze und Kosten durch legales Feuerwerk in ordnungsgemäßer Verwendung sowie durch illegales Feuerwerk oder unsachgemäßen Gebrauch zugelassener Pyrotechnik.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für den Zeitraum seit 2020 fordert die AfD jährliche Zahlen zu Polizei-, Ordnungsdienst-, Feuerwehr- und Rettungsdienseinsätzen, die ursächlich mit Silvesterfeierlichkeiten zusammenhängen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Straftaten gegen Einsatzkräfte&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Besondere Aufmerksamkeit gilt Straftaten gegen Mitarbeiter der Einsatzkräfte während der Silvesternächte. Die AfD will wissen, wie viele Einsatzkräfte seit 2020 Opfer von Straftaten wurden, um welche Delikte es sich handelte und welche Täterprofile vorliegen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Umweltauswirkungen und Müllaufkommen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Anfrage umfasst auch Umweltaspekte: Gefragt wird nach dem jährlichen Müllaufkommen durch Silvesterfeuerwerk, dessen Anteil an der Gesamtmüllmenge sowie nach dem Feinstaubanteil und den CO2-Emissionen der Silvesternacht im Verhältnis zu den Jahreswerten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Reaktion auf Drohung gefordert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die AfD bezieht sich auf eine &amp;quot;indirekte Drohung&amp;quot; in einer der vorliegenden Anregungen, wonach Amtsträgern &amp;quot;haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen&amp;quot; drohen könnten, falls sie ihre Schutzpflicht nicht erfüllen. Die Fraktion fragt nach der Reaktion der Verwaltung auf diese Formulierung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Anfrage steht im Zusammenhang mit mehreren Anregungen für Feuerwerksverbote, die im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit behandelt werden. Die AfD fordert eine schriftliche Beantwortung aller Fragen im Ausschuss.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Anfrage</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Übernahme von Kosten für Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen bei städtischen Veranstaltungen seit 2020</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87511</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87511</guid><description>20260217 · Antwort der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 1.7.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Elf Veranstaltungen profitieren von städtischer Unterstützung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Seit 2023 übernimmt die Stadt basierend auf einem Ratsbeschluss vom 30. Januar 2020 die Kosten für Verkehrssicherung und Zufahrtsschutz bei ausgewählten Brauchtums- und Traditionsveranstaltungen. Betroffen sind die Karnevalsumzüge in Wattenscheid, Linden und Höntrop sowie das Maiabendfest in der Innenstadt und in Harpen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung betont, dass pandemiebedingt erst ab 2023 entsprechende Ausgaben anfielen. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden keine Kosten übernommen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ausgaben steigen kontinuierlich an&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die jährlichen Gesamtausgaben zeigen eine deutliche Steigerung:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;2023: 124.867 Euro&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;2024: 88.702 Euro  &lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;2025: 299.580 Euro&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Den größten Einzelposten stellte 2025 das Maiabendfest mit 105.415 Euro dar, gefolgt vom Karneval in Höntrop (72.948 Euro) und Wattenscheid (81.604 Euro).&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Verkehrssicherung und mobile Sperrsysteme&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die übernommenen Kosten umfassen hauptsächlich Verkehrssicherungsmaßnahmen wie das Aufstellen von Verkehrsschildern und Verkehrslenkungsmaßnahmen sowie den Zufahrtsschutz durch mobile Sperrsysteme. Die beauftragten Firmen und Dienstleister werden dabei direkt von den Veranstaltern ausgewählt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Finanzierung aus verschiedenen Töpfen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Finanzierung erfolgt aus einer Kombination bezirklicher und zentraler Haushaltsmittel. Aus bezirklichen Mitteln wurden speziell für den Wattenscheider Umzug 2023 und 2025 Verkehrssicherungskosten von 21.545 Euro sowie einmalig 2023 Personalkosten für die Bewachung mobiler Sperren von 3.384 Euro übernommen. Alle anderen Mittel stammen aus dem Haushalt des Ordnungs- und Veterinäramtes.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Keine abgelehnten Anträge&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Laut Verwaltung wurden seit 2020 keine Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt. Auch für 2026 und die Folgejahre sollen entsprechend dem Ratsbeschluss weiterhin die Kosten für die etablierten Traditionsveranstaltungen übernommen werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bezüglich künftiger Anpassungen bei den Sicherheitsanforderungen verweist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage Nr. 20252702 zum Thema &amp;quot;Sicherheit von Veranstaltungen – Schutz vor Terroranschlägen&amp;quot;.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antwort der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte - hier: Nachpflanzung von zwei Straßenbäumen an der Tippelsberger Straße</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87544</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87544</guid><description>20260250 · Mitteilung der Verwaltung · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Konkrete Standorte identifiziert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Bezirksvertreter haben in ihrer Anregung bereits konkrete Standorte für die Neupflanzungen benannt. An der Tippelsberger Straße in Höhe der Hausnummern 2-12 befinden sich demnach bereits vorhandene Baumscheiben, die für die Pflanzung von zwei neuen Straßenbäumen genutzt werden sollen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Weiterleitung an Fachausschuss&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung hat die Anregung der Bezirksvertretung dokumentiert und leitet sie zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit weiter. Dieser wird sich in seiner Sitzung am 4. März 2026 mit dem Vorschlag befassen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Grünflächenentwicklung im Stadtbezirk&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mit der Initiative zeigt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte ihr Engagement für die Verbesserung des Stadtbildes und die Förderung des urbanen Grüns in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die vorhandenen Baumscheiben bieten bereits die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest (Linden)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87559</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87559</guid><description>20260265 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 19.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Hüftgold-Festival als Anlass für Sonntagsöffnung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Food-Truck-Festival &amp;quot;Hüftgold&amp;quot; findet vom 29. bis 31. Mai 2026 statt und bietet eine kulinarische Weltreise mit internationalen Spezialitäten. Entlang der Hattinger Straße werden Food-Truck-Stationen aufgebaut, ergänzt durch einen Kunsthandwerkermarkt auf dem unteren Wilhelm-Hopmann-Platz mit etwa 30 Ständen. Der Veranstalter rechnet mit rund 5.000 Besuchern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verkaufsstellen sollen am Sonntag, 31. Mai 2026, von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf den Veranstaltungsbereich rund um die Hattinger Straße und den Wilhelm-Hopmann-Platz.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Gemäß Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an maximal acht Sonntagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht. Die Verwaltung sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an, da das Festival seit 2016 etabliert ist und die Ladenöffnung lediglich einen &amp;quot;Annex&amp;quot; zur Veranstaltung darstellt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Stellungnahmen der Sozialpartner&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert, dass immer die gleichen &amp;quot;Rezepte&amp;quot; im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag, während die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußert. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnung kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage durchläuft bis zur Ratssitzung am 19. März verschiedene Gremien: Zunächst werden alle Bezirksvertretungen angehört, gefolgt von Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>ISEK Laer/Mark 51°7 – Bau eines barrierefreien Verbindungsweges zwischen Mark 51°7 und Dannenbaumstraße</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87577</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87577</guid><description>20260282 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Bessere Anbindung für Stadtteil Laer&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der geplante 2,50 Meter breite Fußweg soll eine wichtige Lücke im Wegenetz schließen. Aktuell gibt es nur zwei Zugänge von der nördlichen Parkanlage zur Dannenbaumstraße - im Westen beim Evangelischen Johanneswerk und im Osten bei Hardeck. Aufgrund der Topographie ermöglicht jedoch nur der westliche Zugang eine barrierefreie Verbindung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die neue zentrale Anbindung wurde bereits im Freiraumkonzept Laer von 2019 vorgesehen und bietet den Bewohnern eine direkte Verbindung vom Nahversorgungsbereich Lahariplatz über die Grünanlagen MARK 51°7 zum Wohnbereich Dannenbaumstraße. Gleichzeitig wird der bisher schlecht erreichbare Park Laer besser angebunden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Umsetzung über Privateigentum&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Wegeverbindung führt teilweise über Abstandsflächen der vorhandenen Wohnbebauung an der Dannenbaumstraße. Die Stadt hat von der Eigentümerin, einer Wohnungsbaugesellschaft, die Zustimmung zum Wegebau erhalten. Die rechtliche Absicherung erfolgte durch einen notariell beurkundeten Gestattungsvertrag für das Wegerecht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Weg quert anschließend die Dannenbaumstraße und schließt an den bestehenden Fußweg an, der in den Park Laer und zum dortigen Kinderspielplatz führt. Die Straßenquerung wird verkehrssicher und barrierefrei gestaltet.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Finanzierung und Zeitplan&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Gesamtkosten von rund 87.000 Euro werden zu 80 Prozent durch die Städtebauförderung &amp;quot;Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Bochum Laer/Mark 51°7&amp;quot; des Landes NRW getragen. Der städtische Eigenanteil von 20 Prozent stammt aus dem Budget des Amtes für Stadtplanung und Wohnen. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/2026 eingeplant.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Unterhaltung der Wegeverbindung entstehen jährliche Folgekosten von etwa 800 Euro. Durch den Wegbau werden 130 Quadratmeter Rasenfläche versiegelt, klimarelevante Auswirkungen sind aufgrund der geringen Größe jedoch nicht zu erwarten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Beschlussvorlage wird am 4. März 2026 zunächst im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme behandelt. Am selben Tag entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Ost über die Umsetzung des Projekts.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Digitales Schadnagerkataster</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87615</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87615</guid><description>20260317 · Mitteilung der Verwaltung · Technischer Betrieb · 22.5.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Moderne Technik statt Giftköder&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das seit 2024 eingesetzte digitale Schadnagerkataster basiert auf der Open-Source-Software QGIS und ermöglicht eine georeferenzierte Erfassung aller Bekämpfungsmaßnahmen. Mitarbeiter des Technischen Betriebs dokumentieren mit Laptops jeden Standort von Köderstationen digital auf der Stadtgrundkarte. Ein Ampelsystem zeigt dabei den Befallsgrad an: Grün für schwachen Abfraß (0-10g), Orange für mittleren (10-40g) und Rot für starken Befall (ab 40g).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der moderne Ansatz setzt vor allem auf Prävention und Aufklärung, um Nahrungsquellen für Schadnager zu eliminieren. Erst wenn alternative Maßnahmen nicht ausreichen, kommen Rodentizide zum Einsatz. Diese Strategie folgt der EU-Biozid-Verordnung, die das präventive Ausbringen von Nagetierbekämpfungsmitteln weitgehend untersagt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Umfangreiche Datensammlung liefert Erkenntnisse&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In zwei Jahren wurden 2.414 Datenpunkte erfasst und ausgewertet. Die Zahlen verdeutlichen den Arbeitsaufwand: Für die Oberflächenbeköderung fielen 336 dokumentierte Meldungen und rund 2.250 Mitarbeiterstunden an. Dabei wurden 200 kg Köder ausgebracht, von denen 80 kg angenommen wurden. Die Kanalbeköderung erforderte aufgrund der Zwei-Mann-Besetzung noch mehr Personal: 726 Meldungen und 3.200 Mitarbeiterstunden bei 85 kg ausgebrachten Ködern und 24 kg Köderannahme.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Acht Hotspots identifiziert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Kataster identifizierte acht Hotspots im Stadtgebiet, darunter die Kortumstraße mit ihrem ausgeprägten To-go-Angebot, den Bereich am Stadion mit verstärktem Müllaufkommen durch Veranstaltungen und den Friemannplatz mit Wochenmarkt und defektem Kanal. Als Hotspot gilt ein Ort, wenn überdurchschnittlicher Abfraß über längere Zeit (Kanal über 60g, Oberfläche über 200g) und regelmäßige Wiederholung zusammenkommen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Präventionsmaßnahmen im Fokus&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Technische Betrieb entwickelte umfangreiche Präventionsmaßnahmen: Informationsflyer für Gastronomie und Haushalte, Beratungsangebote zum Abfallmanagement und das Schließen von Zugangslöchern durch Eigentümer. Geplant sind weitere Maßnahmen wie ein animiertes Video &amp;quot;Schadnager erkennen und handeln&amp;quot; für 2026 und Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Dauerhafter Ansatz notwendig&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung betont, dass die Bekämpfung von Schadnagern eine Daueraufgabe bleibt, die kontinuierliche Präventionsarbeit erfordert. Erfolgreiche Gegenmaßnahmen seien nur im Zusammenspiel zwischen fachlicher Bekämpfung und verantwortungsbewusstem Verhalten der Bürger möglich. Unachtsam weggeworfene Essensreste und übermäßiges Vogelfutter schaffen ideale Bedingungen für eine unkontrollierte Vermehrung.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Technischer Betrieb</category></item><item><title>Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87634</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87634</guid><description>20260333 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 19.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Sommerfest als achte Folgeveranstaltung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Veranstaltung WAT 609 soll als achte Folgeveranstaltung der Jubiläumsveranstaltung WAT 600 aus dem Jahr 2017 durchgeführt werden. Das identitätsstiftende Veranstaltungsformat wird von Wattenscheider Bürgern gestaltet und bietet zahlreichen örtlichen Einrichtungen, Vereinen und Parteien die Möglichkeit zur Präsentation.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Fest umfasst ein Musikprogramm auf dem Alten Markt sowie 17-20 Pagodenzelte in der Fußgängerzone, in denen sich die teilnehmenden Organisationen vorstellen können. Zusätzlich sind Aktivitäten auf dem August-Bebel-Platz geplant, darunter Spielmöglichkeiten für Kinder und Familien.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die geplante Verkaufsstellenöffnung soll sich auf die unmittelbare Nähe zur Veranstaltung beschränken: den Alten Markt, die Wattenscheider Fußgängerzone (Oststraße, teilweise Hochstraße), den August-Bebel-Platz sowie Teile der Freiheitsstraße, Voedestraße und Saarlandstraße.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der ursprünglich von der Werbegemeinschaft Wattenscheid gewünschte erweiterte Bereich um Hochstraße und Gertrudiscenter kann nach Einschätzung der Verwaltung mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltungsfläche nicht einbezogen werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Begründung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes als erfüllt an. Ein öffentliches Interesse liege vor, da die Öffnung im Zusammenhang mit einem örtlichen Fest erfolge und dem Erhalt sowie der Stärkung des stationären Einzelhandels diene.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Wattenscheider Innenstadt kämpfe als Stadtbezirkszentrum besonders mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang der Facheinzelhändler. Der Masterplan Einzelhandel von 2017 hatte bereits strukturelle Probleme des Stadtbezirkszentrums identifiziert. Die Corona-Pandemie habe die Situation zusätzlich verschärft.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratungsverfahren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten wird. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Sozialpartner haben bereits Stellung genommen: Während die Gewerkschaft ver.di und der DGB die Sonntagsöffnung ablehnen, unterstützt die Industrie- und Handelskammer den Antrag. Die Handwerkskammer Dortmund sieht keine Bedenken.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Ost (Langendreer)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87659</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87659</guid><description>20260344 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 19.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Bürgerfest mit langer Tradition&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Fest „Bänke raus&amp;quot; wurde 2011 erstmals in Anlehnung an das Stillleben auf der A 40 durchgeführt und ist seit 2015 in die Bürgerwoche Bochum-Ost integriert. Es handelt sich um ein nicht kommerzielles Fest, das von einer Arbeitsgruppe aus Werbegemeinschaft, Stadtteilmanagement, drei Kirchengemeinden, dem Sportverein 04, dem Stadtteilverein „Langendreer hat&amp;#39;s&amp;quot;, dem Basketball Club Langendreer und Anwohnern organisiert wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Veranstaltung findet am 15. Juni 2026 von 13:00 bis 18:00 Uhr in der Alten Bahnhofstraße zwischen Mansfelder Straße/Maiwegstraße und Ümminger Straße/Auf dem Helwe statt. Das Programm umfasst zwei Bühnen mit Musikprogramm, Straßen-Acts, Kinderschminken, Basteln, einen Streetball-Turnier, internationale Gastronomie und einen Flohmarkt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Grundlagen und Prüfung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an. Das Fest zieht nach Angaben des Veranstalters rund 10.000 Besucher an und hat sich über die Jahre kontinuierlich entwickelt - von ursprünglich 39 Standplätzen 2011 auf 125 Parzellen 2025. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte bereits 2017 festgestellt, dass die Ladenöffnung sich als „bloßer Annex&amp;quot; des Festes darstellt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Stellungnahmen der Sozialpartner&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und empfiehlt andere Formen der Freizeitgestaltung. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnung ebenfalls kritisch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Handwerkskammer Dortmund und die Industrie- und Handelskammer unterstützen hingegen den Antrag für die verkaufsoffenen Sonntage.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratungsverfahren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren: Alle sechs Bezirksvertretungen werden angehört, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss beraten vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Insgesamt hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe für 2026 zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtteilen beantragt, die jeweils in separaten Beschlussvorlagen behandelt werden.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Mitte (Innenstadt)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87672</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87672</guid><description>20260357 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 19.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Umfassende Beratungsfolge vor Ratsentscheidung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie in den zuständigen Ausschüssen vorberaten wird. Nach der Beratung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März und im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März soll der Rat am 19. März 2026 die finale Entscheidung treffen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Grundlagen beachtet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Grundlage ist das nordrhein-westfälische Ladenöffnungsgesetz, das maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr in Verbindung mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erlaubt. Die Geschäfte dürfen dann zwischen 13:00 und 18:00 Uhr öffnen. Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Jahrhundertealte Tradition als Grundlage&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Maiabendfest, dessen Geschichte bis ins Jahr 1388 zurückreicht, gilt als eines der ältesten Heimatfeste Deutschlands. Die viertägige Veranstaltung vom 23. bis 26. April 2026 erwartet insgesamt 50.000 bis 60.000 Besucher. Am Familiensonntag wird mit etwa 10.000 Besuchern gerechnet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Programm am Sonntag umfasst einen Mittelaltermarkt, Aufführungen von Schulen und Kindergärten, ein mobiles Schulmuseum und Präsentationen zur Bochumer Stadtgeschichte. Die Veranstaltung erstreckt sich über Teile der Bongardstraße zwischen Graben- und Bleichstraße - genau der Bereich, für den die Ladenöffnung vorgesehen ist.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Geteilte Meinungen der Sozialpartner&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stellungnahmen der Sozialpartner fallen unterschiedlich aus: Während die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Dortmund den Antrag unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund die Sonntagsöffnungen ab. Sie verweisen auf den Schutz der Arbeitsruhe und fordern andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Auch die Evangelische Kirche äußert sich kritisch.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Teil einer größeren Planung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für 2026 sind insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtteilen geplant. Neben dem Maiabendfest in der Innenstadt sollen weitere Termine in Linden, Wattenscheid, Langendreer und Harpen folgen. Jeder Stadtteil wird durch separate Beschlussvorlagen behandelt.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Fällung von Bäumen am Walter-Lohmann-Ring</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87751</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87751</guid><description>20260424 · Antwort der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Kritik an vorzeitigen Fakten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Gruppe &amp;quot;Die Stadtgestalter/Volt&amp;quot; hatte in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit kritisiert, dass durch die Fällungen bereits vor dem Satzungsbeschluss Fakten geschaffen würden. Dies mache eine ernsthafte politische Debatte über alternative Umsetzungsvorschläge aus der Bürgerschaft unmöglich und das Verfahren zur &amp;quot;Farce&amp;quot;.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Verwaltung beruft sich auf Planreife&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Umwelt- und Grünflächenamt rechtfertigt das Vorgehen mit der attestierten &amp;quot;Planreife&amp;quot; des Bebauungsplans. Nach § 33 BauGB seien Vorhaben bereits vor dem Satzungsbeschluss zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind - insbesondere die abgeschlossene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Abwarten bis zum Ratsbeschluss hätte laut Verwaltung zu einem weiteren Jahr Verzögerung geführt, da Fällungen nur in der Winterperiode durchgeführt werden können. Zudem sei die Fläche als Stützpunkt für die Internationale Gartenausstellung gemeldet.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zustand der gefällten Bäume&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zu den gefällten Bäumen erklärt die Verwaltung, dass &amp;quot;an mehreren Stellen umgestürzte und nicht mehr verkehrssichere Bäume im Streckenverlauf der Trails vorhanden&amp;quot; gewesen seien. Fotos lägen vor. Die Gehölze seien einzeln markiert und mit besonderer Sorgfalt entnommen worden, nur das Baufeld sei gesamtflächig geräumt worden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ausgleichsmaßnahmen bereits erfolgt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für den Waldverlust sei bereits eine Überkompensation erfolgt - das Baufeld mit dem Faktor 1:2,4 und die restliche Fläche mit 1:1,7. Die Verwaltung betont, dass die Fällungen die Abwägung des Rates nicht vorwegnähmen und eine ergebnisoffene Prüfung des Umweltberichts weiterhin möglich sei.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antwort der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Kosten und Auswirkungen von privatem Feuerwerk in Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87758</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87758</guid><description>20260430 · Antwort der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Geringe direkte Kosten für die Stadt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die direkten Kosten für die Stadt halten sich in Grenzen: Für Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze entstanden keine Kosten, da diese von den Krankenkassen übernommen werden. Zum Jahreswechsel 2025/2026 waren 18 Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Einsatz, wobei Kosten für Nacht- und Feiertagszuschläge anfielen. Die Reinigung war über den Rahmenvertrag mit der Umweltservice Bochum GmbH abgedeckt, Sonderreinigungen waren nicht erforderlich.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Fünf Verletzte durch Feuerwerkskörper&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei fünf Einsätzen des Rettungsdienstes wurde ein Zusammenhang mit dem Gebrauch von Feuerwerk festgestellt, der eine medizinische Versorgung im Krankenhaus erforderlich machte.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Öffentliche Feuerwerke kosten mehrere Tausend Euro&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zum Vergleich nennt die Verwaltung Kosten für öffentliche Feuerwerke aus 2019: Das acht- bis neunminütige Feuerwerk beim Maiabendfest kostete 2.728,50 Euro, das fünf- bis sechsminütige beim Bochumer Musiksommer 4.335 Euro. Für heutige öffentliche Feuerwerke sei mit Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich zu rechnen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Kontrollen schwierig durchsetzbar&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei der Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen sieht die Verwaltung praktische Probleme: Im vergangenen Jahr wurden keine Bußgelder wegen Verstößen verhängt, da Ordnungswidrigkeiten nur geahndet werden können, wenn die Verursacher unmittelbar vor Ort angetroffen werden. Spezielle Kontrollen ausschließlich für Pyrotechnik wurden nicht durchgeführt, sondern in reguläre Streifengänge integriert.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Naturschutzgebiet wird kontrolliert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Naturschutzgebiet Tippelsberg-Berger Mühle, wo es beim vergangenen Jahreswechsel zu Verstößen kam, wird grundsätzlich in die Einsatzplanung für Silvester einbezogen und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen kontrolliert.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Bundesweite Lösung gefordert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für eine zielführende Lösung der Problematik sieht die Verwaltung eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz als notwendig an, die ein bundesweites Verkaufsverbot für Pyrotechnik vorsehen sollte. Flächenhafte Verbote seien problematisch, da dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Sprengstoffrecht zustehe.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antwort der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und Kontrolle von Tierversuchen in Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87781</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87781</guid><description>20260452 · Antwort der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Hohe Zahl an Meldungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Etwa 1.800 Meldungen von Bürgern, Interessengruppen, Vereinen und Verbänden zu möglichen Tierschutzverstößen sind in den vergangenen fünf Jahren beim Ordnungs- und Veterinäramt eingegangen. Nicht alle führten zu Verfahren: Bei offensichtlich unbegründeten Meldungen, Zuständigkeiten anderer Behörden oder mangelnder Aufklärbarkeit wurde auf die Einleitung verzichtet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Jede Beschwerde führt jedoch zu einer amtlichen Maßnahme, mindestens zur Prüfung des Sachverhalts und erforderlichen Kontrollen. Die Verwaltung stellt fest, dass bei nahezu allen anlassbezogenen Kontrollen zumindest geringfügige Mängel festgestellt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Aktuelle Tierhaltungsverbote&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Derzeit bestehen im Stadtgebiet 48 aktive Tierhaltungsverbote nach dem Tierschutzgesetz. In den vergangenen fünf Jahren wurden 29 neue Verbote angeordnet. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt grundsätzlich anlassbezogen, insbesondere aufgrund von Beschwerden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei Verstößen gegen bestehende Verbote werden regelmäßig Zwangsgelder festgesetzt oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, zudem werden die Tiere sichergestellt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Anträge auf Aufhebung meist erfolglos&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In den vergangenen fünf Jahren wurden fünf Anträge auf Aufhebung bestehender Tierhaltungsverbote gestellt, drei davon von derselben Person. In keinem Fall konnten die erforderlichen Nachweise zur Wiedererlangung der Eignung zur Tierhaltung erbracht werden - alle Anträge wurden abgelehnt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Lücken beim Informationsaustausch&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein Problem stellt der Informationsaustausch zwischen Kommunen dar: Eine automatische Information über zuziehende Personen mit bestehenden Tierhaltungsverboten erfolgt nicht. Mitteilungen werden nur dann übermittelt, wenn die zuvor zuständige Behörde Kenntnis vom Umzug hat und die Information aktiv weitergibt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Tierversuchsanlagen kontrolliert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei den Tierversuchsanlagen wurden in den vergangenen zehn Jahren etwa 60 Kontrollen durchgeführt. Diese erfolgen sowohl risikobasiert als auch anlassbezogen, insbesondere bei Änderungen in der Tierhaltung. Bei festgestellten Beanstandungen erfolgten Belehrungen mit Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung. Untersagungen von Tierversuchen wurden nicht ausgesprochen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antwort der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Sicherheitstage in den Stadtbezirken</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87784</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87784</guid><description>20260455 · Antrag · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Erweiterung des bewährten Konzepts&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Fraktionen von SPD und Grünen haben einen gemeinsamen Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026 eingereicht. Darin beauftragen sie die Verwaltung, beginnend im Jahr 2026 dezentrale Veranstaltungsformate in den Stadtbezirken zu entwickeln.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Konzept soll auf den Erfahrungen der bereits durchgeführten Sicherheitstage in der Innenstadt aufbauen und auch Erkenntnisse aus Kampagnen wie #besserbereit des Regionalverbands Ruhr von 2022 berücksichtigen. Die Anbindung an bereits existierende Stadtteilfeste ist zu prüfen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Breites Partnernetzwerk geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In die Planung und Durchführung sollen verschiedene Partner einbezogen werden: Polizei, Kommunaler Ordnungsdienst, Feuerwehren und Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk (THW), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Sozialarbeit, Schiedspersonen sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine. Eine Abstimmung mit den Stadtbezirken ist sicherzustellen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Bürgerbeteiligung und Krisenvorsorge im Fokus&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Antragsteller Alexander Knickmeier (SPD) und Marvin Rübhagen (Grüne) betonen, dass die bisherigen Sicherheitstage gezeigt hätten, wie Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden können, um sich zu schützen und auf Krisen wie Stromausfälle vorzubereiten. Ziel ist eine wiederkehrende öffentliche Information in den Stadtteilen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antrag</paperType></item><item><title>Nachhaltigkeitsstrategie Bochum - Vorlage Statusmitteilung Änderungsanträge zur ersten und zweiten Tranche</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87820</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87820</guid><description>20260491 · Mitteilung der Verwaltung · Stabsstelle Klima &amp; Nachhaltigkeit · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Erste Tranche: Viele Maßnahmen bereits abgeschlossen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei der ersten Tranche zeigen sich deutliche Fortschritte. Die Steckbriefe für alle Maßnahmen des Aktivitätenprogramms wurden fristgerecht am 10. Januar 2024 vorgelegt. Das Begleitende Nachhaltigkeitsforum nahm seine Arbeit auf - die konstituierende Sitzung fand am 10. Dezember 2024 statt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im Bereich Mobilität wurden konkrete Erfolge erzielt: Die Aktivitäten &amp;quot;Schulwegpläne&amp;quot; und &amp;quot;Schulwege sicher und klimagerecht gestalten&amp;quot; sind in der Umsetzung. Seit März 2025 wird der Verleihbetrieb von E-Scootern über eine Sondernutzungsgebühr von 3,86 Euro pro Monat und Fahrzeug geregelt. Die Quartiersgarage Ostpark/Feldmark ist fertiggestellt und wird nach Fertigstellung der umliegenden Wohngebäude in Betrieb genommen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Gesundheit und soziale Nachhaltigkeit im Fokus&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der soziale Wohnungsbau wurde bei der Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen berücksichtigt. Die Finanzierung des Gesundheitskiosks ist bis Juli 2026 gesichert. Das Projekt &amp;quot;Fit in WAT&amp;quot; wurde zwar aufgrund auslaufender Förderung beendet, die Ergebnisse flossen jedoch in das neue Projekt &amp;quot;Bochum bewegt gesund&amp;quot; ein.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zweite Tranche: Schwerpunkt auf Klimaanpassung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei der zweiten Tranche liegt ein Fokus auf Klimaanpassung und nachhaltiger Ernährung. Der Hitzeaktionsplan priorisiert hitzevulnerable Menschen, insbesondere Senioren und Kleinkinder. Die Infrastruktur der Trinkbrunnen wird ausgeweitet. Die Nachhaltigkeitsbildung zu Ernährung wurde neu konzipiert und konzentriert sich auf die partizipative Entwicklung nachhaltiger Schulverpflegung an Pilotschulen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Noch in Bearbeitung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mehrere Positionen befinden sich noch in der Umsetzungsphase. Dies betrifft bei der ersten Tranche die Positionen 3, 7, 9, 11, 15, 16 (teilweise), 17, 18 (teilweise), 20, 22, 23, 24 und 25 sowie bei der zweiten Tranche die Positionen 3, 7 und 8. Über deren Fortschritte wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Organisationsstrukturen etabliert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung arbeitet eng mit Veränderungslotsen zusammen, die verwaltungsintern als Multiplikatoren fungieren. Über die quartalsweise tagende Projektgruppe sind alle Dezernate eingebunden. Die Konzern-AG Nachhaltigkeit sorgt für den Austausch mit den städtischen Unternehmen wie Stadtwerke, Sparkasse und Bogestra.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Stabsstelle Klima &amp; Nachhaltigkeit</category></item><item><title>Brandschutz im USB EKO City-Center - Mit KI brandgefährliche Lithium-Ionen-Akkus erkennen und aussortieren</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87868</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87868</guid><description>20260535 · Antwort der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;21 Brände in drei Jahren gemeldet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das EKO City-Center in Stahlhausen verarbeitet jährlich 90.000 Tonnen Restabfall, 130.000 Tonnen Gewerbeabfall und 70.000 Tonnen Sperrmüll. In den vergangenen drei Jahren wurden dem Landesumweltamt (LANUV) insgesamt 21 Brände gemeldet. Dank frühzeitiger Detektion durch Thermokameras konnten nahezu alle Ereignisse durch eigenes Personal ohne Folgeschäden beendet werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Hauptursache der Brände sind laut Verwaltung falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus aus Geräten wie E-Zigaretten, elektrischen Zahnbürsten oder Spielzeugen. Diese entzünden sich beim Schreddern innerhalb der Anlagen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Mehrstufiges Brandschutzkonzept bereits etabliert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Brandschutz im EKO City-Center folgt einem mehrstufigen Konzept aus technischen Anlagen, organisatorischen Maßnahmen und geschultem Personal. Zur Branddetektion kommen Rauchansaugsysteme und großflächige Wärmebildkameras zum Einsatz. Förderbandanlagen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet, für den Erstangriff stehen Hydranten und Feuerlöscher bereit. Alle Mitarbeiter werden jährlich als Brandschutzhelfer geschult.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;KI-System &amp;quot;BatterySort&amp;quot; technisch möglich, aber kostenintensiv&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die USB Service GmbH hat 2025 Kontakt mit der Firma WeSort aufgenommen und das System &amp;quot;BatterySort&amp;quot; geprüft. Dieses erkennt mittels Röntgentechnik und künstlicher Intelligenz Akkus automatisiert und trennt sie per Druckluftstrom vom restlichen Abfall. Das Basissystem kostet rund 700.000 Euro zuzüglich Elektro-, Steuerungs- und Montagekosten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aufgrund der Gerätegröße ist eine Einbindung unter den aktuellen baulichen Gegebenheiten nicht möglich und würde einen größeren Anlagenumbau erfordern. Hinzu kommen laufende Aufwände für das Anlernen der KI sowie den Betrieb eines Röntgensystems.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Versicherungsschutz durch neues Löschkonzept sichern&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Unabhängig von einem Brandereignis im Sommer 2025 wurde bereits zuvor mit der Versicherung vereinbart, ein neues Löschkonzept zu erarbeiten. Dieses soll schrittweise 2026 und 2027 realisiert werden und fokussiert die Überwachung von Lagerbereichen sowie die ausreichende Dimensionierung der Löschwasserbevorratung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vorgesehen ist der zusätzliche Einsatz thermografischer Kameras in Kombination mit oszillierenden Löschmonitoren. Ob das System &amp;quot;BatterySort&amp;quot; Teil des finalen Konzepts wird, hängt von den Gesamtkosten und der Zustimmung der Versicherung ab.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Feuerwehr sieht keinen Vorteil bei alternativem Anfahrtsweg&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die reguläre Fahrzeit der Feuerwehr zum EKO City-Center beträgt rund sechs Minuten. Ein von der Ratsgruppe &amp;quot;Die Stadtgestalter/Volt&amp;quot; vorgeschlagener Anfahrtsweg über den Radschnellweg RS1 bietet aus Sicht der Feuerwehr keine einsatzrelevanten Vorteile. Die breiten, gut befahrbaren Straßen ermöglichten eine schnellere und sicherere Alarmfahrt als ein Radweg. Zudem entstehe durch eine Alarmfahrt auf dem Radweg eine neue Gefährdungslage für Radfahrer.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antwort der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Anregung gem. § 24 GO NRW - Umsetzung eines Feuerwerksverbots in der Nähe brandempfindlicher Gebäude gemäß § 24 Abs. 2 Sаtz 1 Nr. 1 der 1. SprengV</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87874</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87874</guid><description>20260539 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 4.3.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Identische Anregungen nach Ausschusssitzung eingegangen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nach der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 15. Januar 2026 haben zahlreiche Personen gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. erneut Anregungen zur Umsetzung eines Feuerwerksverbots eingereicht. Die Eingaben erfolgen nach § 24 der Gemeindeordnung NRW und beziehen sich auf § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Forderung nach Schutz brandempfindlicher Gebäude&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In den Eingaben fordern die Antragsteller den Erlass einer Allgemeinverfügung oder Verordnung zum Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude. Als solche werden unter anderem genannt:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Häuser mit Reetdach oder hohem Holzanteil&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Tankstellen und Gebäude mit leicht entzündlichen Materialien&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Bauern- und Reiterhöfe mit Scheunen&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Wertstoff- und Recyclinghöfe&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Gebäude in dicht bebauten Bereichen&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Die Antragsteller berufen sich auf ein Kurzgutachten der Kanzlei Geulen &amp;amp; Klinger vom 16. Oktober 2025, wonach Kommunen verpflichtet seien, einen Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern um solche Gebäude einzuhalten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Verwaltung verweist auf bereits behandelte Eingaben&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stadtverwaltung begründet ihre ablehnende Empfehlung damit, dass die neuen Eingaben den identischen Wortlaut wie bereits unter der Vorlagennummer 20252641 behandelte Anregungen enthalten. Nach § 9 Abs. 4 b) der Hauptsatzung der Stadt ist von einer Befassung abzusehen, wenn Anregungen gegenüber bereits beschiedenen Eingaben keinen neuen Sachvortrag enthalten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Entscheidung im Ausschuss am 4. März&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 4. März 2026 über die Empfehlung der Verwaltung entscheiden. Die Namen der Antragsteller sollen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mitgeteilt werden.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Nachhaltige Vergabekriterien</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/87881</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/87881</guid><description>20260545 · Antwort der Verwaltung · Referat Zentrale Vergabestelle · 24.6.2026</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 19:02:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Vereinfachungen sollen voll ausgeschöpft werden&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit teilte die Verwaltung mit, dass keine einschränkenden Regelungen zu den neuen Möglichkeiten der kommunalen Beschaffung bei der Unterschwellenvergabe festgelegt wurden. Statt einer Satzung wurden lediglich Handlungsempfehlungen für die Verwaltung erstellt. Die Vereinfachungen im nationalen Vergaberecht sollen in vollem Umfang genutzt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Nachhaltigkeitskriterien bei allen Ausschreibungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei sämtlichen Ausschreibungen sind künftig Nachhaltigkeitskriterien - sowohl ökologische, ökonomische als auch soziale - in geeigneter Form zu berücksichtigen. Dies gilt als verbindliche Vorgabe für die gesamte Stadtverwaltung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Konzernweiter Verhaltenskodex in Entwicklung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die städtischen Tochtergesellschaften werden über die neu gegründete Konzern-AG-Beschaffung einbezogen. Dieser gehören neben der Stadt auch die Stadtwerke Bochum Gruppe, die Bogestra, die Sparkasse Bochum, die USB Bochum GmbH, die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft, die Bochumer Veranstaltungs-GmbH, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Bochum Marketing GmbH an. Gemeinsam wird derzeit ein &amp;quot;Verhaltenskodex für Lieferanten im Konzern Stadt Bochum&amp;quot; entwickelt, der auch Nachhaltigkeitsanforderungen enthalten wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Kennzahlen ab Haushalt 2027 geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Entwicklung einer Kennzahl für den Anteil von Vergaben, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wird für den Haushalt 2027 geprüft. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Kennzahlenbandes soll dann auch die Stabsstelle für Klima und Nachhaltigkeit systematisch eingebunden werden.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Antwort der Verwaltung</paperType><category>Referat Zentrale Vergabestelle</category></item></channel></rss>