<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Bochum Transparent — Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss</title><description>Neue Vorlagen, die im Ausschuss „Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss&quot; beraten werden.</description><link>https://transparent.ratskompass.de/</link><language>de-DE</language><atom:link href="https://transparent.ratskompass.de/rss/ausschuss/1-114.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>Bericht zur kommunalen Pflegeplanung - Fortschreibung zum Stand Dezember 2024</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/88481</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/88481</guid><description>20261113 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Soziales · 16.7.2026</description><pubDate>Fri, 22 May 2026 08:39:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;p&gt;Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20261113 die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Der Bericht, der vom Amt für Soziales unter der Federführung von Fabian Schumann erstellt wurde, basiert auf der Beauftragung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG). Ziel der Planung ist die Bestandsaufnahme pflegerischer und pflegeergänzender Versorgungsangebote sowie die Beurteilung des zukünftigen Bedarfs unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Zahl der Menschen mit Demenz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Grundlage für diese Planung bildet der § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Untersuchung umfasst die Analyse der aktuellen Versorgungsstrukturen sowie Prognosen für die künftige Angebotsstruktur im Sinne einer altersgerechten Quartiersentwicklung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nach einer Unterbrechung des ursprünglichen Gremienlaufs aufgrund von Unstimmigkeiten im Bericht wurde das Dokument einer erneuten fachlichen Prüfung unterzogen. Das ISG hat daraufhin rechnerische und inhaltliche Präzisierungen vorgenommen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der Pflegeplanung durch diese Korrekturen unberührt bleiben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der unverbindlichen kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vor.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell &lt;code&gt;gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M&lt;/code&gt;.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Soziales</category></item><item><title>Vergabe eines städtischen Grundstücks an der Alten Wittener Straße an ein gemeinschaft-liches Wohnprojekt im Erbbaurecht</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/88372</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/88372</guid><description>20261012 · Mitteilung der Verwaltung · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster · 11.6.2026</description><pubDate>Thu, 21 May 2026 09:23:39 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;p&gt;Die Verwaltung informiert über das Ergebnis einer Konzeptvergabe für das städtische Grundstück an der Alten Wittener Straße 47. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Konzepte für gemeinschaftliche Wohnprojekte eingereicht, die textlich und grafisch dargestellt wurden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine Auswahlkommission hat nach Abschluss des Verfahrens ein Wohnprojekt als Erstplatzierten ausgewählt. Das Projekt hat nun die Vorgabe, seine Planung sowie die Umsetzung innerhalb eines Jahres zu konkretisieren. Auf Basis dieser Konkretisierung soll im Anschluss ein Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück unterzeichnet werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Beschlussfassung über die Veräußerung des Grundstücks erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Damit sollen die Belange des Datenschutzes sowie die Geheimhaltung gewahrt bleiben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell &lt;code&gt;gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M&lt;/code&gt;.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster</category></item><item><title>Verkaufsöffnung Westfield Ruhr Park am 06.09.2026 und 13.12.2026</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/88399</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/88399</guid><description>20261038 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Ordnungs- und Veterinäramt · 16.7.2026</description><pubDate>Wed, 20 May 2026 10:09:30 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;p&gt;Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verkaufsöffnung im Westfield Ruhr Park für zwei Termine im Jahr 2026 vorgelegt. Im Fokus stehen dabei der 6. September 2026 im Zusammenhang mit dem Kunstfestival „Arts’N’Acts“ sowie der 13. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bochum-Nord.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Initiative für die Sonntagsöffnungen geht vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. aus. Die Vorlage prüft die Einhaltung der Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches Verkaufsöffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Ein öffentliches Interesse muss dabei über rein wirtschaftliche Umsatzinteressen hinausgehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der vorliegende Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, der Verkaufsöffnung für die beiden genannten Termine im Ruhr Park nicht zuzustimmen. Diese Vorlage beschränkt sich ausschließlich auf die Termine im Stadtbezirk Bochum-Nord; für andere Stadtteile und Termine im Jahr 2026 liegen bereits entsprechende Beschlüsse vor oder werden in separaten Vorlagen behandelt. Die Begründung der Verwaltung verweist auf die rechtlichen Anforderungen an einen hinreichenden Sachgrund zur Wahrung der Sonntagsruhe.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell &lt;code&gt;gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M&lt;/code&gt;.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Ordnungs- und Veterinäramt</category></item><item><title>Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes auf dem Sportplatz Havkenscheider Straße 33, Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/88583</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/88583</guid><description>20261208 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Referat für Sport und Bewegung · 18.6.2026</description><pubDate>Tue, 19 May 2026 16:00:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;p&gt;Die Verwaltung beantragt die Errichtung eines neuen Funktionsgebäudes auf der Sportplatzanlage Havkenscheider Straße 33. Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der Anlage, um den baulichen Anforderungen des aktuellen Sportbetriebs zu entsprechen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden zwei Varianten geprüft: Die Sanierung des bestehenden Gebäudes sowie der Rückbau und Neubau. Die Verwaltung schlägt die zweite Variante vor, bei der das Bestandsgebäude abgerissen und durch einen Neubau in Systembauweise ersetzt wird. Die geschätzten Investitionskosten für diesen Neubau belaufen sich auf brutto 3,68 Millionen Euro.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Beschluss ist als kombinierter Planungs- und Realisierungsbeschluss konzipiert. Hierbei soll ein Totalunternehmer sowohl die Planung als auch die Errichtung übernehmen, um die Projektdauer zu verkürzen. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 vorgesehen, wodurch eine vollständige Refinanzierung angestrebt wird. Für den Haushalt 2027 ist die Einplanung weiterer Mittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro vorgesehen, da im aktuellen Haushaltsplan bisher 1,4 Millionen Euro für Modernisierungsmaßnahmen an Sportstätten bereitstehen. Sollten die Angebote im Vergabeverfahren die Kostenannahmen deutlich überschreiten, wird die Maßnahme überprüft oder die Ausschreibung aufgehoben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell &lt;code&gt;gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M&lt;/code&gt;.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Referat für Sport und Bewegung</category></item><item><title>Sportstättenentwicklungsplanung
Sanierung von Funktionsgebäuden auf den Sportplatzanlagen – Umsetzungskonzept und Prioritätenliste</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/88599</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/88599</guid><description>20261224 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Referat für Sport und Bewegung · 16.7.2026</description><pubDate>Tue, 19 May 2026 16:00:53 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;p&gt;Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist eine bedarfsgerechte und nachhaltige Erneuerung der baulichen Strukturen, die überwiegend aus den 1960er und 1970er Jahren stammen und den aktuellen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit und Sicherheit nicht mehr vollumfänglich entsprechen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Bewertung der insgesamt 53 Sportplatzanlagen basierte auf einem zweistufigen Verfahren: einer baufachlichen Untersuchung des baulichen Zustands sowie einer sportfachlichen Analyse der Nutzungskriterien, wie etwa der Anzahl der Mannschaften, der vorhandenen Umkleidemöglichkeiten und der Investitionen in Kunstrasenflächen. Aus dieser Untersuchung resultierte eine Prioritätenliste, die die Anlagen Am Hessenteich, Gahlensche Straße, Waldesrand und Stadtgartenring an der Spitze führt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Rat soll dem vorgeschlagenen Vorgehen zustimmen. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, für die Anlagen der Prioritätsstufen 1 bis 4 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und die notwendigen Umsetzungsschritte einzuleiten. Die Erkenntnisse aus dieser Studie sowie die voraussichtlichen Kosten werden dem Rat nach Abschluss der Untersuchung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Für einige der hochpriorisierten Gebäude, die aktuell noch zu Wohnzwecken genutzt werden, werden derzeit die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für eine Sanierung geklärt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;em&gt;Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell &lt;code&gt;gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M&lt;/code&gt;.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Referat für Sport und Bewegung</category></item><item><title>Bestellung von Schriftführerinnen für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss der Stadt Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86524</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86524</guid><description>20252104 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 11.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Rechtliche Grundlage&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Bestellung erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie der städtischen Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Diese schreiben vor, dass zu Beginn jeder Wahlperiode die Schriftführungen für sämtliche Gremien neu bestellt werden müssen. Zuständig für die Bestellung ist jeweils das Gremium selbst.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Städtische Dienstkräfte erforderlich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Laut Geschäftsordnung dürfen ausschließlich städtische Dienstkräfte als Schriftführerinnen oder Schriftführer eingesetzt werden. Alle drei vorgeschlagenen Personen arbeiten im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Keine Kosten für die Maßnahme&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist in ihrer Vorlage darauf hin, dass mit der Bestellung weder ein zusätzlicher Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten verbunden sind.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen:
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und persönlichen Vertreter / -innen des interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses &quot;Gemeinsamer Flächennutzungsplan&quot; (vbA GFNP)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86631</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86631</guid><description>20252205 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Stadtplanung und Wohnen · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Sechs Ruhrgebietsstädte planen gemeinsam&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Ausschuss begleitet seit 2006 die gemeinsame Flächennutzungsplanung der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Er fungiert als Schnittstelle zwischen den kommunalen Gremien und befasst sich mit regionalen Fragestellungen, die über die einzelne Stadtebene hinausgehen. Das Gremium gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab, hat jedoch keine eigenen Entscheidungskompetenzen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zukunft des Gremiums steht zur Debatte&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auf seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, zwei Szenarien zu entwickeln: die mögliche Abschaffung des Gremiums oder dessen strukturelle Neuaufsetzung mit erweiterten Aufgaben. Diese Frage soll nach der Neubesetzung diskutiert werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Konstituierung im ersten Quartal 2026&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die konstituierende Sitzung des neu besetzten Ausschusses ist für das erste Quartal 2026 geplant. Regulär sind zwei bis vier Sitzungen pro Jahr vorgesehen, die in Essen stattfinden. Die Geschäftsstelle verbleibt bei der Stadt Essen. Die Vorlage wird mit gleichem Wortlaut in allen sechs beteiligten Städten zur Beschlussfassung vorgelegt.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Stadtplanung und Wohnen</category></item><item><title>Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement - 3. Quartal 2025</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86645</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86645</guid><description>20252218 · Mitteilung der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 11.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Regelmäßige Berichterstattung seit 2015&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Amt für Finanzsteuerung hat den Quartalsbericht zum Zins- und Schuldenmanagement für den Zeitraum Juli bis September 2025 vorgelegt. Die unterjährige Berichterstattung geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling aus dem Jahr 2015 zurück. Seither erhält das Gremium neben dem ausführlichen Jahresbericht auch quartalsweise aktuelle Daten zur Schulden- und Zinsentwicklung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ausschuss berät im Dezember&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 mit dem Bericht befassen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme vorgesehen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86665</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86665</guid><description>20252234 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Oberbürgermeister kraft Amtes dabei&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für den WEG-Aufsichtsrat ist Oberbürgermeister Jörg Lukat als erstes Mitglied vorgesehen – alternativ eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft. Die weiteren acht Plätze sind noch zu besetzen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlichen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen mindestens drei Frauen benannt werden müssten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Gesellschafterversammlungen bereits konkret besetzt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Gesellschafterversammlungen liegen bereits konkrete Personalvorschläge vor: Dr. Eva Maria Hubbert soll die Stadt in der WEG vertreten, mit Sebastian Kopietz als Stellvertreter. Dr. Thomas Wollinger ist für die Zentren für Wissenstransfer sowie die chip GmbH vorgesehen, seine Stellvertretung übernimmt Rouven Beeck.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Amtszeit an Wahlperiode gekoppelt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Amtszeit aller Vertreterinnen und Vertreter ist an die Wahlperiode des Rates gebunden. Sie verlängert sich automatisch bis zur Ratssitzung nach der nächsten Kommunalwahl, in der neue Mitglieder benannt werden. Scheidet eine Person aus dem Rat oder dem Amt aus, das zur Bestellung führte, endet auch die Mitgliedschaft in den Unternehmensgremien.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen der Bereiche Versorgung / Energie und Wasser (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86666</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86666</guid><description>20252235 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Oberbürgermeister Lukat für mehrere Aufsichtsräte vorgesehen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die zentralen Aufsichtsratspositionen ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgesehen. Er soll unter anderem in den Aufsichtsräten der ewmr und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) den Vorsitz übernehmen. Die Kämmerin Dr. Eva Maria Hubbert wird als Vertreterin in den Gesellschafterversammlungen der wichtigsten Beteiligungen benannt, ihr Stellvertreter ist Sebastian Kopietz.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Komplexe Beteiligungsstruktur&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage bildet die verschachtelte Struktur der kommunalen Beteiligungen ab. Die Stadt hält an der ewmr 57 Prozent, die wiederum 99 Prozent an der HVV besitzt. Diese ist Mehrheitsgesellschafterin der Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Über diese Konstruktion werden weitere Unternehmen wie die Stadtwerke Bochum GmbH, die WasserWelten Bochum GmbH und Beteiligungen an der Gelsenwasser AG gesteuert.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Frauenquote als Vorgabe&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist in der Vorlage auf die Anforderungen des Landesgleichstellungsgesetzes hin. Danach sollen Wahllisten einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent aufweisen. Bei den einzelnen Gremien wird jeweils angegeben, wie viele Frauen zur Erreichung dieser Quote benannt werden müssten – bei der HVV etwa vier von zehn Anteilseignervertretern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.&lt;/p&gt;
&lt;hr&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen im Bereich Verkehr (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86667</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86667</guid><description>20252236 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Wechsel an der Spitze&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Im Aufsichtsrat der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) und der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) werden Thomas Eiskirch, Martina Foltys-Banning und Reiner Rogall abberufen. Für den neuen Oberbürgermeister Jörg Lukat ist ein Sitz vorgesehen – alternativ kann er eine Dienstkraft vorschlagen. Zwei weitere Positionen sind noch zu besetzen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Frauenquote als Vorgabe&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Aufsichtsräte haben eine Zielgröße von 40 Prozent Frauenanteil beschlossen. Von den sechs Anteilseignervertretern, die gemeinsam mit Gelsenkirchen zu benennen sind, müssen daher mindestens drei Frauen sein. Die Arbeitnehmerseite hat bereits zwei Frauen in das Gremium gewählt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Personenidentische Besetzung erforderlich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine Besonderheit: Die Aufsichtsräte von BOGESTRA und BOGEBA müssen laut Konsortialvertrag personenidentisch besetzt werden. Die Städte haben sich verpflichtet, bei Veränderungen umgehend für einen Gleichlauf zu sorgen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Gesellschafterversammlungen aller betroffenen Unternehmen sind Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertretung vorgesehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen des Bereiches Entsorgung (mittelbare Beteiligungen)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86669</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86669</guid><description>20252238 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Gesellschafterversammlungen der USB Bochum GmbH und der USB Service GmbH wird Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied vorgeschlagen, Sebastian Kopietz soll als Stellvertreter fungieren. Bei der RAU GmbH soll Oberbürgermeister Dr. Markus Bradtke die Vertretung übernehmen, mit Dr. Eva Maria Hubbert als Stellvertreterin.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH besteht aus neun Mitgliedern – sechs Arbeitgebervertreter und drei Arbeitnehmervertreter. Einen Sitz entsendet die Stadtwerke Bochum Holding GmbH direkt. Der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft soll ebenfalls vertreten sein. Vier weitere Sitze sind noch zu besetzen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Hinweis auf Geschlechterquote&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlichen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen im Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH zwei Frauen benannt werden müssten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Amtszeit an Wahlperiode gekoppelt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter orientiert sich an der Wahlperiode des Rates. Scheidet jemand vorzeitig aus dem Rat oder aus dem Amt aus, endet auch die Bestellung als städtischer Vertreter automatisch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86670</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86670</guid><description>20252239 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Vier Unternehmen betroffen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stadt ist an mehreren Unternehmen der Immobilienwirtschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Für die VBW Bauen und Wohnen GmbH, die VBW green power GmbH, die WSG Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH sowie die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH müssen Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten benannt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;VBW als größte Beteiligung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH hält die Stadt über die Stadtwerke Bochum Holding und die Sparkasse zusammen rund 79,5 Prozent der Anteile. Der Aufsichtsrat umfasst neun Mitglieder, von denen sechs durch die Stadt entsendet werden. Den ersten Sitz nimmt laut Vorlage Oberbürgermeister Dr. Markus Bradtke oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft ein.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlichen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen mindestens zwei Frauen in den Aufsichtsrat zu benennen wären.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Amtszeit an Wahlperiode gekoppelt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Amtszeit der benannten Vertreter ist an die Wahlperiode des Rates gebunden. Sie verlängert sich automatisch bis zur Ratssitzung nach einer Neuwahl, in der neue Mitglieder bestellt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch gesonderten Beschluss abberufen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum bei der SBO gGmbH (unmittelbare Beteiligung)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86671</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86671</guid><description>20252240 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Gesellschafterversammlung bereits besetzt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Gesellschafterversammlung sieht die Vorlage Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied vor. Als Stellvertreter ist Sebastian Kopietz vorgesehen. Die beiden sollen die Rechte der Stadt als Gesellschafterin ausüben.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Aufsichtsrat wartet auf Kandidaten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei der Besetzung des Aufsichtsrats steht bislang nur Oberbürgermeister Jens Vieting fest – entweder er selbst oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft nimmt den ersten Sitz ein. Fünf weitere Plätze müssen die Ratsfraktionen noch mit Kandidaten füllen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Gremium besteht insgesamt aus neun Mitgliedern. Neben den sechs Arbeitgebervertretern gehören drei Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat an, die von den Beschäftigten direkt gewählt werden. Derzeit sind dies Sylvia Kölpin, Hans Raimund Stock und Stefan Witte.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Frauenquote zu beachten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote mindestens zwei Frauen unter den sechs Arbeitgebervertretern sein müssen. Das Landesgleichstellungsgesetz schreibt einen Mindestanteil von 40 Prozent Frauen in wesentlichen Gremien vor.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Amtszeit der Vertreter entspricht der Wahlperiode des Rates und verlängert sich automatisch bis zur Neubenennung nach der nächsten Kommunalwahl.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus (unmittelbare Beteiligungen)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86673</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86673</guid><description>20252242 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Bochum Marketing und Tierpark im Fokus&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Bochum Marketing GmbH, an der die Stadt mit 75,1 Prozent beteiligt ist, sollen Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt werden. Im sechsköpfigen Aufsichtsrat ist bisher nur Dr. Thomas Wollinger als Vertreter des Oberbürgermeisters vorgesehen - die weiteren fünf Plätze bleiben zunächst unbesetzt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beim Tierpark Bochum gGmbH, an dem die Stadt zu 26 Prozent beteiligt ist, soll dieselbe Konstellation in der Gesellschafterversammlung gelten. Für den Aufsichtsrat ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgeschlagen, ein zweiter städtischer Vertreter fehlt noch.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Weitere Beteiligungsunternehmen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (7,2 Prozent Beteiligung) werden ebenfalls Hubbert und Kopietz für die Gesellschafterversammlung benannt. Der Aufsichtsrat bleibt unbesetzt, für den Beirat der Betriebsstätte Kemnade soll Dietmar Dieckmann mit Falko Hildebrand als Stellvertreter fungieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für das european centre for creative economy (ecce) mit zehn Prozent städtischer Beteiligung ist Matthias Frense als Gesellschaftervertreter vorgeschlagen. Im Kuratorium soll Dietmar Dieckmann einen der zwei städtischen Sitze übernehmen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Geschlechterquote als Herausforderung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist in mehreren Fällen darauf hin, dass zur Erreichung der angestrebten 40-Prozent-Frauenquote in den Aufsichtsgremien weitere weibliche Kandidatinnen benannt werden müssten. Diese Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes kann jedoch aufgrund des Wahlverfahrens nach Gemeindeordnung nur bei der Aufstellung der Listen berücksichtigt werden, nicht bei der finalen Ratsentscheidung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet. Die Amtszeit der Vertreter entspricht der Wahlperiode des Rates.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde - Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreterinnen / Stellvertreter</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86674</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86674</guid><description>20252243 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Gesetzliche Grundlage für Neuwahl&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mit Beginn der neuen Wahlperiode ist eine Neuwahl der Mitglieder des Polizeibeirats erforderlich. Nach dem Polizeiorganisationsgesetz NRW wählen die Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder sowie deren Stellvertreter.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Aufgaben und Zusammensetzung des Polizeibeirats&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Polizeibeirat besteht aus elf Mitgliedern und fungiert als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung mit der Polizeibehördenleitung zu polizeilichen Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung sowie die Anhörung bei wichtigen strukturellen Entscheidungen wie der Errichtung oder Auflösung von Polizeiwachen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Verteilung der Sitze nach Einwohnerzahl&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verteilung der elf Sitze erfolgt nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. Basierend auf den aktuellen Zahlen von IT.NRW (Stand 31.12.2024) entfallen auf die Stadt Bochum sechs Mitglieder, auf Herne drei Mitglieder und auf Witten zwei Mitglieder.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zeitplan der Entscheidung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember 2025 vorberaten. Die endgültige Entscheidung über die Personalia trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum (unmittelbare Beteiligung) in den Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum Anstalt des öffentlichen Rechts (Kulturinstitute Bochum AöR)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86683</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86683</guid><description>20252252 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Acht Plätze zu vergeben&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern. Als Vorsitzender ist bereits Dietmar Dieckmann vorgesehen, der als für den Geschäftsbereich zuständige Beigeordnete fungiert. Sein Stellvertreter wird Jens Vieting als zuständiger Vertreter im Amt. Für alle weiteren sieben Plätze müssen noch Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Geschlechterquote im Fokus&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in dem Gremium drei Frauen zu benennen wären. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW, das für wesentliche Gremien wie Verwaltungsräte gilt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Amtszeit und Befugnisse&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Amtszeit der benannten Vertreterinnen und Vertreter entspricht der Wahlperiode des Stadtrats und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl. Der Rat kann die Mitglieder jederzeit abberufen und ermächtigt sie, im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen, sofern dem keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Zweckverbänden</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86685</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86685</guid><description>20252254 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Verschiedene Vertreterzahlen je nach Einwohnerzahl&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Anzahl der zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Bochum hat das Recht, vier Mitglieder in die Verbandsversammlung des VRR zu entsenden, sechs Mitglieder zum Planungsverband Freizeitzentrum Kemnade und ebenfalls sechs Mitglieder zum EKOCity Abfallwirtschaftsverband. Zusätzlich sollen drei weitere Vertreter in den Verbandsrat des EKOCity-Verbandes bestellt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die weiteren Plätze in den Gremien sind in der Vorlage noch nicht besetzt. Hier werden die Ratsmitglieder in der Sitzung entsprechende Kandidaten benennen müssen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Geschlechterquote nicht erfüllt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien weitere weibliche Vertreter benannt werden müssten. Beim VRR wäre eine Frau erforderlich, bei den beiden anderen Verbänden jeweils zwei Frauen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratungsfolge und rechtliche Grundlagen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet. Die rechtliche Grundlage bildet § 113 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Amtszeit der Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch Beschluss wieder abberufen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in die Kuratorien der Stiftungen</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86686</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86686</guid><description>20252255 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Sparkassen-Stiftung benötigt fünf städtische Vertreter&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft müssen insgesamt fünf Personen benannt werden. Das achte Mitglieder umfassende Kuratorium setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Sparkassen-Verwaltungsrates, zwei Sparkassen-Vorständen sowie fünf städtischen Vertretern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Von den städtischen Vertretern müssen zwei Ratsmitglieder sowie drei Personen aus der Bürgerschaft gestellt werden, die nicht dem Rat angehören dürfen. Die Stiftung fördert Kultur und Wissenschaft im Geschäftsbereich der Sparkasse, insbesondere die künstlerische Ausgestaltung des Stadtbildes.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Oberbürgermeister vertritt Stadt bei Ruhrgebiets-Stiftung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets ist Oberbürgermeister Jörg Lukat als Mitglied vorgesehen, mit Dietmar Dieckmann als Stellvertreter. Die 1998 von RAG AG, Unternehmensverband Ruhrbergbau, DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, der Ruhr-Universität und der Stadt gegründete Stiftung fördert Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Geschlechterquote bei Besetzung beachten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien jeweils mindestens eine Frau benannt werden sollte. Dies ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Amtszeit gekoppelt an Ratswahlperiode&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Amtszeit der benannten Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der neue Mitglieder bestimmt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit abberufen. Scheiden sie vorzeitig aus dem Rat oder ihrem Amt aus, endet automatisch auch ihre Bestellung als städtische Vertreter.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Neuwahl des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum Anstalt öffentlichen Rechts sowie Entsendung in die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86688</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86688</guid><description>20252257 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrates&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum AöR setzt sich gemäß Sparkassengesetz bei Sparkassen mit 250 und mehr Beschäftigten aus 15 Mitgliedern zusammen: dem vorsitzenden Mitglied, neun sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Als vorsitzendes Mitglied ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgesehen. Die neun sachkundigen Mitglieder bleiben in der Beschlussvorlage noch unbenannt. Für die fünf Dienstkräfte der Sparkasse wurden bereits Kandidaten durch die Personalversammlung vorgeschlagen, darunter zur Oven, Heim, Gamisch, Schmidt und Hennig mit ihren jeweiligen Stellvertretern.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beachtung der Geschlechterquote&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist in der Vorlage ausdrücklich darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen vier Frauen bei den sachkundigen Mitgliedern und zwei Frauen bei den Dienstkräften zu benennen wären. Derzeit ist bei den vorgeschlagenen Dienstkräften nur eine Frau (Hennig) vertreten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Entsendung in Verbandsversammlung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Parallel zur Neuwahl des Verwaltungsrates muss der Rat auch Vertreter für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe bestimmen. Vorgesehen sind Oberbürgermeister Lukat als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter. Ein zweites Mitglied ist noch nicht benannt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zeitplan und Verfahren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Beschlussvorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember 2025 treffen. Die Amtszeit der neuen Verwaltungsratsmitglieder entspricht der Wahlperiode des Stadtrates.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei der Wahl der sachkundigen Mitglieder und Dienstkräfte kann von der Verhältniswahl abgesehen werden, wenn sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Aufhebung des Sparbeschlusses 1996/107 vom 29.02.1996</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86746</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86746</guid><description>20252308 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Tiefbauamt · 11.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Neue Anforderungen an Mobilität und Sicherheit&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Als Hauptgrund für die geplante Aufhebung nennt das Tiefbauamt veränderte Anforderungen im Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. An den betroffenen Straßen habe sich mittlerweile teilweise Wohnbebauung angesiedelt, zudem würden sie als Schulwege genutzt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Mit der Verabschiedung des Leitbilds Mobilität und dem Wandel zur multimodalen Stadt rücken Fuß- und Radverkehr verstärkt in den Fokus. Wer heute in den dunklen Stunden zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, erwarte neben intakter Infrastruktur auch umfänglich beleuchtete Routen - sowohl aus Verkehrssicherheitsgründen als auch zur Stärkung des persönlichen Sicherheitsgefühls.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;LED-Technik reduziert Energieverbrauch erheblich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Technisch sei die Wiedereinschaltung heute vertretbar, da moderne LED-Leuchten deutlich energieeffizienter seien. Seit über zehn Jahren ersetzt die Stadt kontinuierlich alte Straßenleuchten durch LED-Technik. Dafür sind jährlich 1,55 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Modernisierung zeigt bereits Wirkung: Der Stromverbrauch der gesamten Straßenbeleuchtung sank von rund 10,2 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2014 auf etwa 7,8 Millionen Kilowattstunden 2024 - ein Rückgang um 31,3 Prozent. Der LED-Anteil betrug im August 2025 bereits 55,3 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Modernisierung der abgeschalteten Anlagen erforderlich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine direkte Wiedereinschaltung der seit über 30 Jahren abgeschalteten Anlagen ist nicht möglich, da sie nicht gewartet wurden und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Verwaltung will daher in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken eine Modernisierung veranlassen - zunächst dort, wo Bedarf aufgrund von Verkehrssicherheitsaspekten, Schulwegsicherung oder vorhandener Wohnbebauung besteht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Haushaltsbudgets für Neubau und Erneuerung von Straßenbeleuchtung. Der geringfügige Anstieg im Stromverbrauch werde sich durch die weiterhin voranschreitende LED-Umrüstung amortisieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss entscheidet am 11. Dezember 2025 über den Vorschlag.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Tiefbauamt</category></item><item><title>SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86751</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86751</guid><description>20252313 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Besondere Konstruktion soll vereinheitlicht werden&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bislang ist die Gesellschafterversammlung der SBO in besonderer Weise zusammengesetzt: Neben einer Vertreterin oder einem Vertreter auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin haben auch die im Rat vertretenen Fraktionen das Recht, jeweils eine Person als Gesellschaftervertreter vorzuschlagen. Diese Konstruktion findet sich ausschließlich bei der SBO und weicht von der üblichen städtischen Beteiligungspraxis ab.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Bewährtes Modell soll übernommen werden&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In der Praxis hat sich nach Angaben der Verwaltung das Modell bewährt, die Gesellschafterrechte durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin ausüben zu lassen. Dieses Vorgehen sorge für klare Verantwortlichkeiten, gewährleiste zügige Entscheidungsprozesse und stärke die Kohärenz im städtischen Beteiligungsmanagement.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Politische Einflussnahme bleibt gesichert&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die SBO verfügt über einen mitbestimmten und obligatorischen Aufsichtsrat, der alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vorzuberaten hat und über weitgehende Überwachungsrechte verfügt. Eine politische Einflussnahme bleibe somit weiterhin umfassend sichergestellt, so die Begründung.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bochum über die Durchführung von Bürgerentscheiden</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86755</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86755</guid><description>20252316 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Koordinierte Abstimmung in der Region geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mehrere Kommunen der Städteregion Rhein-Ruhr erwägen eine gemeinsame Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele. Im Einvernehmen mit dem Land NRW soll hierzu zunächst in allen beteiligten Kommunen ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt werden - voraussichtlich am 19. April 2026.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Briefwahl soll Beteiligung erleichtern und Kosten senken&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die vorgeschlagene zweite Änderungssatzung zur bestehenden Bürgerentscheid-Satzung von 2008 soll die Durchführung als reine Briefwahl ermöglichen. Bislang regelt die Satzung sowohl Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal als auch per Brief.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nach Angaben der Verwaltung soll die ausschließliche Briefabstimmung &amp;quot;eine möglichst niederschwellige Beteiligung&amp;quot; ermöglichen und &amp;quot;gleichzeitig die Kosten so gering wie möglich halten&amp;quot;. Die entsprechende rechtliche Grundlage bietet § 5 Absatz 2 der Bürgerentscheid-Durchführungsverordnung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember vorberaten. Die endgültige Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember treffen. Ein Ratsbürgerentscheid nach § 26 GO NRW erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung betont, dass die Satzungsänderung unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Bürgerentscheids ist. Über die konkrete Durchführung soll in einer späteren Ratssitzung entschieden werden.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation</category></item><item><title>Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2024</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86773</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86773</guid><description>20252332 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Rechnungsprüfungsamt · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Prüfverfahren erfolgreich abgeschlossen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stadt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 aufgestellt und das vorgeschriebene Prüfverfahren durchgeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zusammen mit der örtlichen Rechnungsprüfung den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt erteilte am 30. Oktober 2025 einen Bestätigungsvermerk.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste am 5. Dezember 2025 eine zustimmende Stellungnahme zu den Prüfungsergebnissen. Diese wird nun zusammen mit dem Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Umfassende Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Prüfung erfolgte nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Dabei wurde untersucht, ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen beachtet wurden und ob der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Lagebericht wurde darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ein zutreffendes Bild der Lage der Kommune vermittelt. Auch die Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung war Gegenstand der Prüfung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor. Die endgültige Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses trifft der Rat am 18. Dezember 2025.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 war bereits am 10. Juli 2025 dem Rat vorgelegt worden. Der vollständige Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz, Anhang und Lagebericht.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Rechnungsprüfungsamt</category></item><item><title>Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2024 - Entlastung des Oberbürgermeisters</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86774</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86774</guid><description>20252333 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Rechnungsprüfungsamt · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Prüfung erfolgreich abgeschlossen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 den Bericht über die Prüfung des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Gremium schloss sich dem vom Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk an und fertigte eine entsprechende Stellungnahme über das Prüfungsergebnis.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratungsfolge und Entscheidung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage durchläuft zunächst den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Grundlage&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen müssen die Ratsmitglieder ergänzend zum Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss auch über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Oberbürgermeister zu der vom Rat festgestellten Fassung des Jahresabschlusses 2024 Entlastung zu erteilen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, der Bericht sowie der Bestätigungsvermerk wurden dem Rat mit der Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses weitergeleitet.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Rechnungsprüfungsamt</category></item><item><title>Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 3. Quartals 2025</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86824</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86824</guid><description>20252381 · Mitteilung der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Prognose übertrifft Erwartungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Basierend auf den Haushaltszahlen des dritten Quartals hat die Verwaltung ihre Jahresprognose für 2025 deutlich nach oben korrigiert. Statt des fortgeschriebenen Defizits von 58,09 Millionen Euro wird nun ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro erwartet. Die Verbesserung um 20,4 Millionen Euro geht maßgeblich auf höhere Steuereinnahmen und erfolgreiche Sparmaßnahmen zurück.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Gewerbesteuer als größter Hoffnungsträger&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Den größten Beitrag zur Verbesserung leistet die Gewerbesteuer mit 49,5 Millionen Euro über dem ursprünglichen Ansatz. Weitere positive Entwicklungen zeigen sich bei der VRR-Umlage (9,8 Millionen Euro) und den Abwassergebühren (6,5 Millionen Euro). Auch Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (7,7 Millionen Euro) und verschiedene Förderprogramme tragen zur Entlastung bei.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Belastungen in der Jugendhilfe&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Auf der Ausgabenseite schlagen besonders die Hilfen zur Erziehung mit 20,7 Millionen Euro zusätzlich zu Buche. Entgeltsteigerungen und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, insbesondere bei der Schulbegleitung, verursachen weitere Mehrkosten von 3,7 Millionen Euro. Auch die nicht aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform belastet den Haushalt mit 8,9 Millionen Euro.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Globaler Minderaufwand übertroffen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Besonders erfolgreich verlief die Umsetzung des globalen Minderaufwands: Mit 57,8 Millionen Euro wurden die ursprünglich anvisierten Einsparungen um 20,4 Millionen Euro übertroffen. Die Verwaltung führt dies auf konsequente Maßnahmenumsetzung und zentrale Steuerungsinstrumente zurück.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Personalkosten im Rahmen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird voraussichtlich bei 469 Millionen Euro liegen und damit den fortgeschriebenen Haushaltsansatz einhalten. Der Übergang der Bochumer Symphoniker und des Planetariums in die Kulturinstitute Bochum AöR führte zu einer Reduzierung um 4,4 Millionen Euro.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ausblick auf 2026 bleibt herausfordernd&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Trotz der positiven Entwicklung warnt die Verwaltung vor zusätzlichen Konsolidierungserfordernissen für 2026. Reduzierte Schlüsselzuweisungen und weiterhin hohe Belastungen in der Jugendhilfe werden neue Herausforderungen mit sich bringen.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Mitgliedschaft bei GovTech Kommunal</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86828</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86828</guid><description>20252385 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Dezernat III - Personal, Digitalisierung, Recht und Ordnung · 11.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Verein soll Digitalisierung vorantreiben&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember über die Mitgliedschaft im &amp;quot;GovTech Kommunal e.V.&amp;quot; entscheiden. Der Verein befindet sich noch in Gründung und soll im Winter 2025 als gemeinnütziger, eingetragener Verein entstehen. Ziel ist es, die Kräfte der Kommunen zu bündeln und den verantwortungsvollen Einsatz innovativer Technologie im öffentlichen Sektor zu fördern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;GovTech Kommunal entsteht unter dem Dach von GovTech Deutschland e.V., einer gemeinsamen Gründung von Bundesregierung und Ländern. Das bundesweite GovTech-Ökosystem umfasst bereits über 150 Partner aus Verwaltung, Technologieunternehmen und Forschungseinrichtungen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Drei Säulen des Angebots&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das inhaltliche Angebot für Mitgliedskommunen gliedert sich in drei Bereiche:&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Learning&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;GovTech Kommunal bietet anwendungsorientierte Tech- und Digital-Weiterbildungen speziell für Verwaltungen. Die virtuellen Kurse zu Themen wie Cybersecurity, Künstliche Intelligenz und Cloud können ohne zusätzliche Kosten von städtischen Mitarbeitern besucht werden. Ab Mitte 2026 soll eine digitale Lernplattform mit personalisierten Lernpfaden folgen.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Lösungsentwicklung&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Dank der sogenannten Inhouse-Fähigkeit können Mitgliedskommunen GovTech Kommunal direkt - ohne Ausschreibung - beauftragen. In sechs- bis zwölfwöchigen Vorprojekten wird der konkrete Bedarf ermittelt und der Markt sondiert. Die Kosten belaufen sich auf 25.000 bis 45.000 Euro netto. Anschließend entstehen gemeinsam mit Unternehmen einsatzfähige digitale Produkte.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;Deutschlandplattform&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Als zentrale Innovation plant GovTech eine gemeinsame digitale Plattform für alle Verwaltungsebenen. Sie funktioniert als modulare Multi-Cloud-Umgebung und gleichzeitig als &amp;quot;Appstore&amp;quot; für den öffentlichen Sektor. Kommunen können cloudbasierte Fachanwendungen ohne weitere Ausschreibung nutzen und eigene Anwendungen bereitstellen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Vorteile als Gründungskommune&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Als Gründungsmitglied würde die Stadt besondere Mitgestaltungsmöglichkeiten erhalten, etwa bei der Auswahl von Pilotanwendungen auf der Deutschlandplattform. In der jährlichen Mitgliederversammlung, dem zentralen Entscheidungsgremium, soll CDO Denes Kücük die Stadt vertreten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Kosten und Finanzierung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist nach Gemeindegrößenklassen gestaffelt und beläuft sich für Bochum auf 8.000 Euro. Diese werden künftig aus dem Budget der Stabsstelle Digitalisierung finanziert. Die ordentliche Mitgliedschaft steht nur deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen offen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung sieht in der Mitgliedschaft große Chancen für die weitere Digitalisierung der Stadtverwaltung und den verstärkten Einsatz digitaler Technologien insgesamt.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Dezernat III - Personal, Digitalisierung, Recht und Ordnung</category></item><item><title>Erste Änderungssatzung zur Fleischuntersuchungsgebührensatzung</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86829</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86829</guid><description>20252386 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Rechtslücke seit Mai 2024&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 14. Mai 2024 wurden die Tarifstellen für Rückstandsuntersuchungsgebühren gestrichen. Die Verordnung trat am 30. Mai 2024 in Kraft. Seitdem konnte die Stadt keine Rückstandsuntersuchungsgebühren mehr an die Gebührenzahler weiterberechnen, obwohl diese Leistung weiterhin erbracht wurde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Stadt hat seit dem Wegfall der Tarifstelle lediglich Gebührenbescheide für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung verschickt, jedoch ohne die Rückstandsuntersuchungsgebühren.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Neue Systematik bei der Abrechnung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Gesetzgeber hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW neue Tarifstellen geschaffen (6.1.2.9 bis 6.1.2.9.7). Diese weisen eine neue Systematik auf: Die Abrechnungsbasis ist nicht mehr das geschlachtete Tier, sondern die Stichprobe. Die neuen Gebührensätze berücksichtigen dies, indem die Kosten für Rückstandsuntersuchungen auf die geschlachteten Tiere umgerechnet werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Auswirkungen auf verschiedene Tierarten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Umstellung führt zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Gebührentarifen:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Bei ausgewachsenen Rindern und Jungrindern reduzieren sich die Rückstandsuntersuchungsgebühren&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Bei Schafen und Ziegen steigen die Rückstandsuntersuchungsgebühren an&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Die Gesamttarife für 2024 (ab 30.05.2024) liegen beispielsweise bei ausgewachsenen Rindern bei 9,87 Euro (vorher 10,11 Euro) und bei Schafen und Ziegen über 12 kg bei 2,34 Euro (vorher 2,07 Euro).&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Konsultationsverfahren durchgeführt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Gemäß EU-Verordnung Nr. 2017/625 wurde vor der Beschlussfassung ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Der Entwurf der Gebührenkalkulation wurde im Bochumer Amtsblatt veröffentlicht, und die betroffenen Gebührenpflichtigen wurden separat angeschrieben. Die Frist für Anregungen und Bedenken lief bis zum 17. Oktober 2025. Es wurden keine substanziellen Einwendungen erhoben.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Weitere Anpassungen an neue Rahmenbedingungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Neben der Anpassung der Rückstandsuntersuchungsgebühren wird die Satzung an veränderte Betriebsabläufe angepasst:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Die Tarifstelle für Schweineschlachtungen wird gestrichen, da der Schlachthof keine Schweineschlachtungen mehr durchführt&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;BSE-Untersuchungen werden nicht mehr regelmäßig durchgeführt, weshalb diese Tarifstelle ebenfalls entfällt&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Sechsunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86830</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86830</guid><description>20252387 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Gebührenerhöhung um mehr als 20 Prozent geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Rat soll am 18. Dezember die 36. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst beschließen. Damit würden sowohl Rettungstransporte als auch Krankentransporte mit Rettungswagen von derzeit 948,90 Euro auf 1.171,31 Euro steigen – ein Plus von 23,4 Prozent. Notarzteinsätze sollen von 885,31 Euro auf 914,40 Euro angehoben werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Gesamtgebührenbedarf steigt von 38,2 Millionen Euro in 2025 auf 46,4 Millionen Euro in 2026 – ein Anstieg um 21,4 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Unterdeckungen aus Vorjahren belasten Kalkulation&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Fast die Hälfte der Kostensteigerung (rund 4 Millionen Euro) geht auf Unterdeckungen der Jahre 2022 bis 2024 zurück. Weitere Kostentreiber sind zusätzliche Personalstellen, Tarifsteigerungen und die Inbetriebnahme neuer Rettungswachen. Auch gestiegene Anschaffungspreise für Rettungswagen und die technische Ausstattung für den Telenotarzt schlagen sich in den Gebühren nieder.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Streit mit Krankenkassen über Fehleinsätze&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Krankenkassen verweigern ihr Einvernehmen zu den Tariferhöhungen. Streitpunkt sind sogenannte Fehleinsätze – Einsätze ohne Transport. Die Krankenkassen sehen das Bundesrecht (SGB V) als maßgeblich an, nach dem sie diese Kosten nicht übernehmen müssen. Die Stadt beruft sich hingegen auf das Landesrettungsgesetz NRW, das die Berücksichtigung von Fehleinsätzen in der Gebührenkalkulation ausdrücklich vorsieht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bereits im Oktober 2025 kündigten die Krankenkassen an, die städtischen Gebühren 2025 um rund 20 Prozent auf Festbeträge zu reduzieren. Für 2026 drohen sie mit demselben Vorgehen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Krankentransport bleibt in privater Hand&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der reine Krankentransport wird weiterhin hauptsächlich durch private Unternehmen und Hilfsorganisationen erbracht. Eine geplante Rekommunalisierung scheiterte am Widerstand gegen die Kostenübernahme für Fehleinsätze. Die Feuerwehr führt nur noch Krankentransporte im Rahmen der Spitzenabdeckung durch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für 2026 prognostiziert die Stadt 32.600 Rettungstransporte und Spitzenabdeckungs-Einsätze sowie 9.000 Notarzteinsätze.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Vierzehnte Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86831</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86831</guid><description>20252388 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Veraltete Datengrundlagen erfordern Anpassung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei über 65 Prozent der Verwaltungsgebühren liegt die letzte Aktualisierung mehr als sieben Jahre zurück. Die Personalkosten haben sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und die Prozessabläufe haben sich durch die Digitalisierung stark verändert. Die Verwaltung hat daher eine vollständige Überprüfung der Gebührentarife durchgeführt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Neuberechnung stellten die Fachämter Datengrundlagen zur Verfügung: Welche Person erbringt die Dienstleistung, ist sie in Voll- oder Teilzeit beschäftigt und wie lange dauert die Bearbeitung? Daraus wurden die Tarifbedarfe für eine hundertprozentige Kostendeckung ermittelt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Neue Gebührentatbestände in mehreren Ämtern&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Amt für Bürgerservice führt zwei neue Tarifstellen ein: für die Beglaubigung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen und für die Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Diese neuen Tatbestände ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Stadtarchiv will künftig eine separate Gebühr für beglaubigte Auszüge aus Personenstandsunterlagen erheben. Das Bauordnungsamt legt die Bereitstellung von Bau- und Statikakten in einem Prozess zusammen und führt eine neue Tarifstelle für digitale Akten ein.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Straßenaufbrüche und Baumschutz betroffen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Tiefbauamt will auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW und nach einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt künftig Verwaltungsgebühren für Genehmigungen von Straßenaufbrüchen erheben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Umwelt- und Grünflächenamt gestaltet die Gebühren für Baumschutzangelegenheiten neu. Eine neue Tarifstaffelung berücksichtigt die aktuelle Baumschutzsatzung und bildet den verwaltungstechnischen Aufwand besser ab.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zustellkosten werden künftig erhoben&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Neu eingeführt wird eine ämterübergreifende Tarifstelle für &amp;quot;Zustellkosten (Verpackung, Porto)&amp;quot;. Nach Abstimmung mit den Fachämtern war diese Einführung unabdingbar, um Zustellkosten gemäß Kommunalabgabengesetz NRW erheben zu können.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung erwartet bei unveränderten Fallzahlen einen gesamtstädtischen Mehrertrag von etwa 200.000 Euro, der die gestiegenen Personalaufwendungen teilweise kompensiert.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Benennung von Ratsvertreter*innen für zusätzliche Stimmrechte in der erweiterten Trägerversammlung des Jobcenters Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86837</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86837</guid><description>20252394 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Soziales · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Erweiterte Stimmrechte bei arbeitsmarktpolitischen Fragen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt aus dem Jahr 2010 regelt die Zusammensetzung der Trägerversammlung als Steuerungsorgan des Jobcenters. Grundsätzlich entsenden beide Träger jeweils drei Vertreter. Für die Kommune sind dies der Sozialdezernent Jens Vieting, Personaldezernent Sebastian Kopietz sowie die stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales, Susanne Gleba.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei bestimmten Themen werden die Stimmrechte jedoch erweitert: Für alle den örtlichen Arbeitsmarkt betreffenden Angelegenheiten, sozialpolitische Auswirkungen, Fragen des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms sowie die Berufung des Jobcenter-Beirats erhalten beide Seiten jeweils drei zusätzliche Stimmen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Unterschiedliche Regelungen zur Amtszeit&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Während die Mitgliedschaft der Verwaltungsvertreter an die Dauer ihrer jeweiligen Funktion gebunden ist, endet das Mandat der Ratsvertreter automatisch mit der Legislaturperiode. Die Namen der zu wählenden Ratsmitglieder sind in der Vorlage noch offen gelassen – sie werden erst im Rahmen der Ratssitzung bestimmt.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Soziales</category></item><item><title>Neuberufung von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86843</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86843</guid><description>20252400 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Soziales · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Hintergrund der Neuberufung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsausschusses endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit setzt er sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften zusammen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Aufteilung der Sitze&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für die aktuelle Amtszeit von Juli 2022 bis Juni 2028 hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder auf jeweils vier Personen pro Gruppe festgesetzt. Im Verwaltungsausschuss des Agenturbezirks Bochum/Herne stellt die Stadt drei Personen für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften, die Stadt Herne eine Person.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Vorgeschlagene Kandidaten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Als erstes ordentliches Mitglied schlägt die Verwaltung Jens Vieting vor, Stadtrat in Bochum. Dieser Vorschlag erfolgt aufgrund des Vorschlagsrechts des Oberbürgermeisters. Zwei weitere Kandidaten sind in der Vorlage noch nicht benannt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Anforderungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Mitglieder müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen: Sie können nur Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein und müssen bei diesen haupt- oder ehrenamtlich tätig sein. Zudem können nur Deutsche mit passivem Wahlrecht zum Bundestag oder entsprechend qualifizierte Ausländer berufen werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt, die Bundesagentur erstattet bare Auslagen und gewährt eine Entschädigung.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Soziales</category></item><item><title>Neuberufung von Mitgliedern des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Bochum</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86846</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86846</guid><description>20252403 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Soziales · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Neuberufung wird notwendig&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit als Vorsitzendem sowie je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Die Städte Bochum und Herne stellen dabei gemeinsam die Vertreter der öffentlichen Körperschaften.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Mitgliedschaft der aktuellen Vertreter endet mit Ablauf der XVII. Legislaturperiode. Für die XVIII. Legislaturperiode müssen daher neue Mitglieder benannt und von der Bezirksregierung bestätigt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Personalvorschlag der Stadt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung schlägt für die Amtszeit vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2028 vor:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Ordentliches Mitglied:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;Jens Vieting (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Stellvertretende Mitglieder:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Susanne Gleba, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales (auf Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Zwei weitere Stellvertreter sind noch zu benennen&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;h2&gt;Aufgaben des Ausschusses&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Ausschuss entscheidet über Entlassungssperren, wenn Arbeitgeber Massenentlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigen müssen. Dies betrifft Betriebe, die innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wollen - je nach Betriebsgröße zwischen fünf und mindestens 30 Beschäftigte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit darf nur bei weniger als 50 Entlassungen allein entscheiden. In allen anderen Fällen ist der Ausschuss zuständig.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Soziales</category></item><item><title>Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW zur Deckung zusätzlicher Bedarfe im Budget des Jugendamts</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86861</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86861</guid><description>20252416 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Hilfen zur Erziehung als größter Kostenfaktor&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Den größten Anteil am Mehrbedarf macht die Produktgruppe &amp;quot;Hilfen zur Erziehung&amp;quot; mit 13,1 Millionen Euro aus. Hier zeigt sich eine deutliche Steigerung kostenintensiver Fälle im stationären Bereich. Die Anzahl der Fälle mit monatlichen Aufwendungen zwischen 7.320 und 9.150 Euro hat sich im Vergleich zu 2023 verdoppelt. Gleichzeitig stiegen die Fälle mit Kosten oberhalb von 9.150 Euro um etwa 65 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Besonders betroffen sind Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie Hilfen für junge Volljährige. Die Kostensteigerungen resultieren aus deutlichen Entgeltsteigerungen von bis zu 20 Prozent für stationäre und rund 10 Prozent für ambulante Maßnahmen sowie einer spürbaren Zunahme intensivpädagogischer Betreuungsbedarfe.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Eingliederungshilfe mit weiterem Kostenschub&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;In der ambulanten Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche entsteht ein Mehrbedarf von 3,7 Millionen Euro. Die Schulbegleitung als Form persönlicher Assistenz verzeichnet kontinuierlich steigende Fallzahlen - von 983 Fällen im Jahr 2020 auf 1.302 Fälle in 2024. Gleichzeitig erhöhten sich durch die Anbindung verschiedener Anbieter an Tarifverträge die Entgeltsätze vom Schuljahr 2020/2021 zum Schuljahr 2022/2023 um bis zu 31 Prozent pro Stunde.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Bildungs- und Teilhabeleistungen stark nachgefragt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein weiterer bedeutender Kostenfaktor sind die Leistungen zur Bildung und Teilhabe mit einem Mehrbedarf von 2,5 Millionen Euro. Die gestiegenen Antragszahlen gehen vor allem auf die Wohngeldreform 2024 zurück. Während 2021 noch 7.962 Anträge gestellt wurden, waren es im dritten Quartal 2025 bereits 18.440 Anträge - mehr als eine Verdopplung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Deckung durch höhere Gewerbesteuererträge&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die fehlenden 16,1 Millionen Euro sollen durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden, die 2025 positiver ausfallen als ursprünglich geplant. Zusätzlich kann das Jugendamt aus anderen Produktgruppen wie der Kindertagesbetreuung rund 3,8 Millionen Euro zur teilweisen Deckung bereitstellen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Ausblick auf 2026&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung warnt bereits jetzt vor erheblichen Mehrbedarfen auch für das Haushaltsjahr 2026. Aufgrund der fortdauernden Herausforderungen in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und ambulante Eingliederungshilfe seien weitere Budgetüberschreitungen zu erwarten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Bürgschaft zu Gunsten einer unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86870</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86870</guid><description>20252424 · Mitteilung der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Verzögerung bei Wohngebiet-Entwicklung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine unmittelbare Beteiligungsgesellschaft der Stadt wurde über einen Entwicklungsträgervertrag beauftragt, im Stadtgebiet ein Wohngebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu entwickeln und zu vermarkten. Die übertragenen Maßnahmen konnten jedoch nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Neue Finanzierung erforderlich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nach der Tilgung des alten verbürgten Darlehens ist nun die Aufnahme eines neuen Darlehens notwendig geworden. Das finanzierende Kreditinstitut verlangt als Sicherheit eine Ausfallbürgschaft der Stadt in Höhe des neuen Darlehensbetrags.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Städtisches Interesse an Projektfortführung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung begründet die Bürgschaftsübernahme mit dem unmittelbaren eigenen Interesse der Stadt an den der Gesellschaft übertragenen Aufgaben im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt. Zuvor befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Kenntnisnahme mit dem Thema.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Wohnunterkünfte</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86879</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86879</guid><description>20252433 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Soziales · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Transferleistungsempfänger nicht direkt betroffen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung betont, dass die große Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner von der Erhöhung nicht persönlich belastet wird. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II oder SGB XII bezieht, erhält entsprechend höhere Transferleistungen. Bei SGB-II-Empfängern rechnet die Stadt sogar mit Mehreinnahmen, da der Bund einen großen Teil dieser Kosten erstattet.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Neue Ermäßigungsregelung für Selbstzahler&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Lediglich 364 Personen (Stand November 2025) zahlen die Gebühren aus eigener Tasche. Für diese Gruppe wurde eine zusätzliche Kategorie zur Gebührenreduzierung eingeführt. Bei geringem Einkommen können Betroffene ermäßigte Gebühren beantragen – 26 Personen nutzen diese Möglichkeit bereits.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Kalkulation basiert auf rund 17 Millionen Euro Gesamtkosten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Stadt betreibt verschiedene Einrichtungsarten: Übergangsheime, umgenutzte Schulgebäude, mobile Wohnanlagen, angemietete Wohnungen und Hotelzimmer. Für 2026 kalkuliert die Verwaltung mit Gesamtkosten von rund 17,1 Millionen Euro bei durchschnittlich 3.057 verfügbaren Unterbringungsplätzen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei knapp 80 Prozent.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Vergleich mit anderen Kommunen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ein Blick in die Region zeigt eine große Bandbreite bei den Gebühren. Während Herne 175 Euro erhebt, verlangt Mönchengladbach für Übergangsheime 366 Euro. Bielefeld liegt mit bis zu 386 Euro an der Spitze. Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele Kalkulationen anderer Städte veraltet seien und dort ebenfalls Erhöhungen zu erwarten sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die Ratsentscheidung fällt eine Woche später.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Soziales</category></item><item><title>Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW zur Deckung eines Mehrbedarfs im Budget des Amtes für Bürgerservice in der Produktgruppe 1201 (Einwohnerangelegenheiten)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86885</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86885</guid><description>20252439 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Weniger Einbürgerungsanträge als erwartet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 hatte die Verwaltung mit deutlich mehr Einbürgerungsanträgen gerechnet. Die Gesetzesnovelle hatte die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erheblich gelockert - unter anderem durch die ausnahmslose Hinnahme von Mehrstaatigkeit und verkürzte Voraufenthaltszeiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ursprünglich prognostizierte die Stadt rund 7.000 Neuanträge pro Jahr mit Gebührenerträgen von etwa 1,8 Millionen Euro. Tatsächlich werden aber hochgerechnet nur etwa 3.700 Neuanträge im laufenden Jahr erwartet. Dies führt zu einem Ertragsausfall von 1,1 Millionen Euro bei den Verwaltungsgebühren.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Steigende Kosten bei der Bundesdruckerei&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zusätzlich entstehen Mehraufwendungen für Ausweisdokumente in Höhe von 0,8 Millionen Euro durch nicht planbare Preissteigerungen der Bundesdruckerei zum 1. August 2025. Diese können nur teilweise durch höhere Ausweisgebühren in Höhe von 0,5 Millionen Euro ausgeglichen werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Deckung durch Gewerbesteuer-Mehrerträge&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Mehrbedarf von insgesamt 1,4 Millionen Euro soll durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden. Diese haben die ursprünglichen Planungen durch eine unerwartet positive Entwicklung übertroffen und stehen im Budget des Amtes für Finanzsteuerung zur Verfügung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage wird am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW zur Deckung von Mehrbedarfen im Budget des Ordnungs- und Veterinäramts.</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86889</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86889</guid><description>20252443 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 11.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Schlachtgebühren brechen um 260.000 Euro ein&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der größte Teil des Mehrbedarfs von 180.000 Euro entsteht durch Mindereinnahmen bei den Verwaltungsgebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen. Die Fallzahlen im Schlachtbetrieb sind unterjährig gesunken, wodurch auch die je Schlachtung erhobenen Gebühren zurückgegangen sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Höhe des Schlachtaufkommens ist laut Verwaltung nicht konkret planbar, da sie von verschiedenen Faktoren wie Schlachterlös, Anzahl der Schlachttiere sowie Krankheiten und Seuchen abhängt. Von den 260.000 Euro Minderertrag können nur 80.000 Euro innerhalb der Produktgruppe kompensiert werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Tierheim erhält deutlich höhere Zuschüsse&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Weitere 100.000 Euro Mehrbedarf entstehen bei den Ordnungsangelegenheiten, hauptsächlich durch zusätzliche Zuschüsse für das Tierheim. Der Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung übernimmt als Pflichtaufgabe die Verwahrung und Pflege von Fund- und sichergestellten Tieren und erhält dafür regulär 541.000 Euro jährlich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aufgrund erheblich gestiegener Kosten prognostizierte der Tierschutzverein am 14. November Gesamtkosten von rund 1,12 Millionen Euro für 2025. Ohne zusätzliche Finanzierung könnten eventuell nicht mehr alle Tiere aufgenommen werden. Die Stadt gewährte bereits einen außervertraglichen Zuschuss von 100.000 Euro und vereinbarte zu Jahresbeginn weitere 80.000 Euro zur Kostenabmilderung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Quarantäne-Container verursachen Mehrkosten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Zusätzliche 12.000 Euro entstanden durch zwei fertiggestellte Katzen-Quarantänecontainer. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 62.000 Euro, während nur 50.000 Euro dafür veranschlagt waren.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;IT-Mittel als Deckungsquelle&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die erforderlichen 280.000 Euro sollen aus dem Budget des Amts für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation stammen. Dort werden veranschlagte Mittel für bestehende Datennetzwerke nicht vollumfänglich benötigt, da durch den Ausbau der Datennetze vermehrt Positionen investiv statt konsumtiv verbucht werden konnten.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der WiN Emscher-Lippe GmbH</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86922</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86922</guid><description>20252476 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Über den Grundsatzbeschluss hinausgehende Änderungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bereits zuvor hatte der Rat einen Grundsatzbeschluss für die kommunalen Beteiligungsunternehmen der GELSENWASSER AG gefasst. Die nun geplanten Änderungen gehen jedoch darüber hinaus und erfordern eine gesonderte Beschlussfassung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Konkret betreffen die zusätzlichen Anpassungen Regelungen zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Wahl eines dritten Stellvertreters für den Vorsitz sowie Vorgaben zu Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Präsidiums. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und den Verlustausgleich sowie ergänzende Vorgaben zur Offenlegung.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Flexibilität bei formalen Anpassungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Sollten Aufsichtsbehörden, das Registergericht, der Notar oder die Finanzbehörde Hinweise oder Beanstandungen vorbringen, können entsprechende Anpassungen vorgenommen werden – sofern die wesentlichen Inhalte des Gesellschaftsvertrages nicht verändert werden und kommunalrechtliche Belange unberührt bleiben.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Abschluss des Förderprogramms Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (KInvFG 2 – „K-IV“)</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86923</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86923</guid><description>20252477 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung (K. Brandt) · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Drei neue Projekte für das Förderprogramm&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich zu den bereits im Programm enthaltenen Maßnahmen drei weitere Schulbauprojekte in das Förderprogramm KInvFG 2 aufzunehmen:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule in der Bonhoefferstraße 50&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Brandschutzsanierung der Aula des Alice-Salomon-Berufskollegs in der Akademiestraße 46-48  &lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Sanierung des Stelzentrakts der Goetheschule am Goetheplatz 1&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Diese Maßnahmen wurden bisher über städtische Mittel finanziert und sollen nun anteilig über Fördermittel abgewickelt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Hintergrund: Rechtliche Auseinandersetzung verzögerte Programm&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das 2017 vom Bund aufgelegte Förderprogramm &amp;quot;K-IV&amp;quot; stellt der Stadt insgesamt 32,6 Millionen Euro für die Sanierung der Schulinfrastruktur zur Verfügung. Ursprünglich hatte der Rat 2017 beschlossen, diese Mittel ausschließlich für städtische Schulen zu verwenden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nach einer erfolgreichen Klage einer Schule in freier Trägerschaft musste die Stadt 2022 jedoch auch Anträge privater Schulträger berücksichtigen. Drei Schulen in freier Trägerschaft erhielten daraufhin Zuwendungsbescheide über insgesamt 1,24 Millionen Euro.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zeitdruck bei der Mittelverwendung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Da die frist- und fördergerechte Umsetzung der Maßnahmen durch die freien Träger bis zum 31. Dezember 2025 herausfordernd ist, möchte die Verwaltung durch die Aufnahme weiterer städtischer Projekte das Risiko minimieren, dass Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die formale Aufnahme neuer Maßnahmen in das Programm ist nur noch bis zum 31. Dezember 2025 möglich. Die konkrete betragliche Zuordnung kann dann noch bis Ende April 2026 erfolgen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Finanzielle Auswirkungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Für städtische Maßnahmen stehen aktuell noch 1,12 Millionen Euro an nicht zugeordneten Fördermitteln zur Verfügung. Die zur Aufnahme vorgeschlagenen Projekte wurden bereits über Haushaltsmittel finanziert, sodass der städtische Haushalt in Höhe der Fördermittelzuordnung entlastet würde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung (K. Brandt)</category></item><item><title>Neuer Mietvertrag Außendepot Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86927</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86927</guid><description>20252481 · Mitteilung der Verwaltung · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung · 11.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Kündigung des langjährigen Mietverhältnisses&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Seit 2015 nutzte das Stadtarchiv zusätzlich zu seinem Hauptstandort in der Wittener Straße 47 ein externes Depot mit rund 1.200 Quadratmetern Lagerfläche. Dort waren historische Objekte untergebracht, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht im Hauptgebäude gelagert werden können.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Im September 2024 kündigte der Vermieter das langjährige Mietverhältnis überraschend zum 31. März 2025, was die Verwaltung vor die Herausforderung stellte, kurzfristig eine geeignete Alternative zu finden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Neue Lagerfläche an der Querenburger Straße&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Zentralen Dienste suchten gemeinsam mit dem Stadtarchiv nach einer Lagerfläche, die die Mindestanforderungen für die Einlagerung historischer Objekte erfüllt. Mit dem Objekt Querenburger Straße 19-23 konnte eine passende Lösung gefunden werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Inzwischen sind bereits alle historischen Objekte in das neue Depot umgezogen. Dazu gehören unter anderem Großmöbel, die historischen Fensterbilder aus dem ehemaligen Kaufhaus &amp;quot;Kortum&amp;quot; - die sogenannten &amp;quot;Geitel-Fenster&amp;quot; -, historische Skulpturen, Gedenktafeln und Relikte der Bergbaugeschichte.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Synergien mit anderen Kultureinrichtungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das neue Außendepot bietet zusätzlich zu den Beständen des Stadtarchivs auch kleinere Stellflächen für das Kunstmuseum sowie für Bestände der kulturhistorischen Sammlung Haus Kemnade. Diese Bündelung ermöglicht eine effizientere Nutzung der Lagerfläche.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember 2025 über den neuen Mietvertrag informiert.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung</category></item><item><title>Zehnte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum v. 21.12.1987</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86934</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86934</guid><description>20252488 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Reform führt zu drastischen Einnahmeverlusten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die vom Bund beschlossene Grundsteuerreform sollte eigentlich aufkommensneutral umgesetzt werden. Doch die Änderungen im Bewertungssystem führten zu einer Reduzierung des Messbetragsvolumens um 28,2 Prozent. Trotz der vom Land NRW vorgeschlagenen Hebesätze entstanden 2025 Mindereinnahmen von rund 7,4 Millionen Euro gegenüber dem Vergleichsjahr 2024.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das ursprünglich angestrebte Grundsteueraufkommen von 88,6 Millionen Euro konnte nicht erreicht werden. Tatsächlich erzielt die Stadt nur noch 81,7 Millionen Euro. Diese Einnahmelücke konnte 2025 noch durch außergewöhnlich hohe Gewerbesteuereinnahmen kompensiert werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Massive Hebesatzerhöhungen geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Um ab 2026 wieder Aufkommensneutralität zu erreichen, schlägt die Verwaltung deutliche Hebesatzanpassungen vor:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Grundsteuer A&lt;/strong&gt; (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): Erhöhung von 374 auf 444 Prozent&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Grundsteuer B Wohngrundstücke&lt;/strong&gt;: Erhöhung von 715 auf 758 Prozent  &lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke&lt;/strong&gt;: Erhöhung von 1.190 auf 1.370 Prozent&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Die differenzierten Hebesätze sollen verhindern, dass es zu Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken kommt. Das Verhältnis der Anteile am Messbetragsvolumen hat sich durch die Reform um 12,3 Prozentpunkte von Nichtwohngrundstücken zu Wohngrundstücken verschoben.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Kompensation ab 2026 nicht mehr möglich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Während die Mindereinnahmen 2025 noch durch höhere Gewerbesteuererträge ausgeglichen werden können, ist dies ab 2026 nicht mehr möglich. Die Stadt muss deutlich reduzierte Schlüsselzuweisungen und erheblich gestiegene Kosten in der Jugendhilfe bewältigen. Ein freiwilliger Verzicht auf Grundsteuereinnahmen ist daher nicht mehr darstellbar.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Abgabe neuer Patronatserklärungen gegenüber Land und Bund im Zusammenhang mit der Förderung des Breitbandausbaus in Bochum sowie die überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW zur Deckung zusätzlicher Bedarfe im Budget des Referats des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86938</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86938</guid><description>20252492 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Breitbandausbau wird teurer als geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der größte Teil der zusätzlich benötigten Mittel - 755.000 Euro - entfällt auf das Projekt zum Ausbau der sogenannten &amp;quot;weißen Flecken&amp;quot; im städtischen Breitbandnetz. Das bereits 2017 gestartete Vorhaben ist Teil der Bochum-Strategie &amp;quot;Gigabit-City&amp;quot; und soll eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetverbindungen gewährleisten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die ursprünglich bewilligte Gesamtförderung belief sich auf rund 21 Millionen Euro, wovon die Stadt zehn Prozent als Eigenanteil tragen musste - also 2,1 Millionen Euro. Durch detaillierte Abstimmungen über das technische Materialkonzept, Verzögerungen durch Großbaustellen wie die A40 und eine angepasste Netzplanung sind die Gesamtkosten jedoch auf etwa 28 Millionen Euro gestiegen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der städtische Eigenanteil erhöht sich entsprechend auf 2,8 Millionen Euro. Die Wirtschaftsförderung Bochum (WiFö GmbH) als durchleitende Stelle hat bereits einen Änderungsantrag bei den Fördermittelgebern gestellt, mit dessen Genehmigung kurzfristig gerechnet wird.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Neue Patronatserklärungen erforderlich&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Parallel zu den zusätzlichen Eigenmitteln müssen auch neue Patronatserklärungen gegenüber Land und Bund abgegeben werden. Diese Garantieerklärungen sichern die Projektträger - das Land NRW über die Bezirksregierung Arnsberg und den Bund über die Aconium als Projektträgerin - ab. Die Förderung teilt sich im Verhältnis 50 Prozent Bund, 40 Prozent Land und 10 Prozent Kommune auf.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Brandschutzmängel in Veranstaltungsstätten&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die restlichen 245.000 Euro werden für die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) benötigt. Seit Oktober hat das Unternehmen einen externen Brandschutzbeauftragten bestellt, nachdem der zuständige interne Mitarbeiter in den Ruhestand gegangen ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei Erstbegehungen des RuhrCongress und der Jahrhunderthalle im Oktober wurden erhebliche Mängel an brandschutz- und sicherheitsrelevanten Einrichtungen festgestellt. Die Instandsetzungskosten für Brandschutztüren, Sprinklerzuleitungen und CO2-Warner belaufen sich auf etwa 165.000 Euro.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zusätzlich sind beim geplanten Austausch der Rauchschutztüren im RuhrCongress unerwartete Kostensteigerungen aufgetreten. Statt der ursprünglich veranschlagten 520.000 Euro werden nun rund 600.000 Euro benötigt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Finanzierung über Gewerbesteuer-Mehrerträge&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die zusätzlichen Ausgaben sollen über Mehrerträge bei der Gewerbesteuer finanziert werden. Diese fallen 2025 höher aus als ursprünglich in der Haushaltsplanung angenommen. Die Deckungsmittel stehen im Budget des Amtes für Finanzsteuerung in der Produktgruppe &amp;quot;Allgemeine Finanzwirtschaft&amp;quot; zur Verfügung.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Finanzvorlage investiv oder konsumtiv</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Zustimmung zur Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag gemäß § 91a Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) im Zusammenhang mit externem Hosting</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86941</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86941</guid><description>20252495 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Migration zu modernerer SAP-Version geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung strebt eine Modernisierung ihrer HR-Software an. Bereits im Juni 2025 hatte der Rat dem externen Hosting der SAP-Server bei rku.it zugestimmt. Nun soll auf eine neuere Version von SAP HCM Private Cloud Edition migriert werden, wobei das Hosting künftig direkt durch SAP erfolgen soll.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Rechtliche Zustimmung nach Landesbeamtengesetz nötig&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Da in der SAP-Software Personalaktendaten sowie Daten zu Personalteilakten im Sinne des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW) verarbeitet werden, bedarf es gemäß § 91a LBG NRW der Zustimmung des Rates. Die oberste Dienstbehörde für Beamte der Gemeinden ist nach dem Gesetz der Rat der Stadt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Verwaltung begründet Erforderlichkeit des externen Hostings&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung führt mehrere Argumente für das externe Hosting an:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Personalaktendaten werden bereits in der aktuellen Software Loga extern gehostet, worüber 2021 ein Ratsbeschluss gefasst wurde&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Der Betrieb eigener Server wäre mit zusätzlichen Kosten und höheren Risiken für die Stadt verbunden&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Durch externes Hosting werden Betriebsrisiken wie die Verantwortung für störungsfreien Betrieb verlagert&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;h2&gt;Datenschutz und Zertifikate&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bei Personalaktendaten handelt es sich um besonders schutzwürdige Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das SAP-Rechenzentrum verfügt nach Angaben der Verwaltung über die erforderlichen Zertifikate nach § 91a Abs. 2 LBG NRW in Verbindung mit Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung soll ausschließlich in Deutschland erfolgen, die Datensicherung innerhalb der Europäischen Union.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zertifikate als Anlagen beigefügt&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Vorlage sind verschiedene ISO-Zertifikate der SAP Enterprise Cloud Services beigefügt, darunter ISO 9001, ISO 27001, ISO 27017 und ISO 27018. Diese belegen die Einhaltung von Standards für Qualitätsmanagement, Informationssicherheit und Cloud-Sicherheit.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation</category></item><item><title>GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH &amp; Co. KG an der Windenergie Overbeck GmbH &amp; Co. KG</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86946</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86946</guid><description>20252500 · Mitteilung der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Komplexe Beteiligungsstruktur erfordert Ratsbefassung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Gemeindewerke Schermbeck GmbH &amp;amp; Co. KG beabsichtigt, sich mit einem Fünftel an der noch zu gründenden Windenergie Overbeck GmbH &amp;amp; Co. KG zu beteiligen. Aufgrund der mehrstufigen Unternehmensverflechtungen ist eine Befassung der Räte in Bochum und Dortmund erforderlich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Beteiligungsstruktur gestaltet sich folgendermaßen: Die Gelsenwasser AG ist über die Gelsenwasser Energienetze GmbH mittelbar an den Gemeindewerken Schermbeck beteiligt. An der Gelsenwasser AG wiederum sind die Städte Bochum und Dortmund über ihre jeweiligen Stadtwerke-Gesellschaften mehrheitlich beteiligt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Dezember-Sitzungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember 2025 über das Vorhaben informiert, der Rat folgt am 18. Dezember 2025. In beiden Gremien ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Nichtöffentliche Behandlung geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Angelegenheit zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gemeindewerke Schermbeck im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden soll. Dies entspricht den Bestimmungen der städtischen Geschäftsordnung für den Schutz schutzwürdiger Belange.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Mitteilung der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item><item><title>Neubenennungen für die Fachausschüsse und den Arbeitskreis der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86949</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86949</guid><description>20252503 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Wichtige Foren für europäischen Austausch&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Wie die Verwaltung in ihrer Begründung erläutert, sind kommunale Partnerschaften und Entwicklungszusammenarbeit wichtige Themenfelder der Deutschen RGRE-Sektion. Die drei Fachausschüsse bieten den Mitgliedskommunen ein Forum zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Präsidium der deutschen RGRE-Sektion hatte am 12. Mai 2015 eine Geschäftsordnung für die Fachausschüsse verabschiedet. Danach bereiten die Ausschüsse Beschlüsse des Präsidiums vor oder sind zur selbstständigen Beschlussfassung ermächtigt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Bilaterale Zusammenarbeit mit Frankreich und Polen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Eine Besonderheit des DFA und DPA liegt in ihrem bilateralen Charakter: Die Ausschüsse setzen sich aus deutschen und französischen beziehungsweise deutschen und polnischen Kommunalpolitikern zusammen. Die internationalen Partner werden von der jeweiligen nationalen RGRE-Sektion benannt. Aufgrund dieser Struktur finden Sitzungen teilweise auch in Frankreich und Polen statt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Förderung junger Politiker&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Arbeitskreis JUMA dient dem Erfahrungsaustausch junger Politikerinnen und Politiker. Mit seiner Einrichtung soll die Perspektive junger Menschen innerhalb der Deutschen RGRE-Sektion verstärkt aufgegriffen werden. Ihre Mitwirkung an der Vertretung kommunaler Interessen auf europäischer und internationaler Ebene soll gefördert werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Fachausschüsse kommen in der Regel zweimal jährlich zusammen, während der KEZ-Ausschuss und der AK JUMA ausschließlich in Deutschland tagen. Die Mitglieder werden vom Hauptausschuss der Deutschen Sektion des RGRE normalerweise für drei Jahre gewählt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType></item><item><title>Wahl des Naturschutzbeirates bei der unteren Naturschutzbehörde</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86950</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86950</guid><description>20252504 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Gesetzliche Grundlage für Neuwahl&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Aufgrund der im Jahr 2025 stattgefundenen Kommunalwahl und der Neuwahl des Stadtrates muss auch der Naturschutzbeirat neu gewählt werden. Dies regelt § 70 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW). Die Mitglieder des Beirates werden von der Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt für die Dauer der Wahlzeit gewählt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Aufgaben des Naturschutzbeirates&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Seine Aufgaben umfassen:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Vorschläge und Anregungen an zuständige Behörden und Stellen unterbreiten&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln  &lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zusammensetzung des 16-köpfigen Gremiums&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Beirat setzt sich aus Vertretern verschiedener Organisationen zusammen:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Drei Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Je zwei Vertreter von NABU und BUND&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Je ein Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, des Waldbauernverbandes, der Gartenbauverbände, der Jägervereinigungen, des Fischereiverbandes, des Landessportbundes und der Imkerverbände&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;p&gt;Zwei Vertreter des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes&lt;/p&gt;
&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;h2&gt;Wahlverfahren im Dezember&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag reicht ein einstimmiger Beschluss. Anderenfalls muss gemäß Gemeindeordnung NRW einzeln gewählt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Kandidaten aus verschiedenen Verbänden&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die vorschlagsberechtigten Vereinigungen haben ihre Kandidaten benannt. Dabei sollen nur Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben - nur aus besonderen Gründen kann davon abgewichen werden. Bedienstete der Stadt dürfen dem Beirat nicht angehören.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Einzelne Verbände wie der Fischereiverband NRW haben keine namentlichen Vorschläge eingereicht.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Dreiundvierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86952</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86952</guid><description>20252506 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Umwelt- und Grünflächenamt · 11.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Neue Straßen und Wege im Verzeichnis&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Insgesamt 14 neue Straßenabschnitte und Wege werden in das Verzeichnis aufgenommen. Dazu gehört der neu benannte Inge-Baecker-Platz in der Innenstadt, der aus dem nördlichen Abschnitt der Prinzenstraße entstand und dem Fußgängerverkehr dient.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;In Bochum-Ost wird die neue Grete-Schickedanz-Straße sowie ein Abschnitt der Suttner-Nobel-Allee vom Tsukuba-Ring bis zum Kreisverkehr aufgenommen. In Bochum-Nord kommen unter anderem Stichstraßen &amp;quot;Auf dem Norrenberge&amp;quot; und der Odenwaldstraße hinzu.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Reinigungsklassen werden angepasst&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mehrere Straßen erhalten neue Reinigungsklassen. So wird die Lohbergstraße in Bochum-Mitte von der bisherigen zweimaligen auf eine einmalige wöchentliche Reinigung herabgestuft, da sie weder stark befahren noch besonders verschmutzungsanfällig ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Nivellesplatz in Wattenscheid wird künftig als Gehweg eingestuft, da er ausschließlich dem Fußgängerverkehr gewidmet ist. Ähnlich wird ein Abschnitt des Paßweges behandelt, wo die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten ist.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Berichtigungen und Löschungen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Verzeichnis wird um nicht mehr gewidmete Straßen bereinigt. So entfällt der Verbindungsweg von der Lohbergstraße zur Wittener Straße in Bochum-Mitte, da die Widmung eingezogen wurde. Auch der Büterhof in Bochum-Nord und der Turmplatz in Bochum-Südwest werden gestrichen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Abgelehnte Änderungsanträge&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Mehrere Anträge von Anliegern auf Umstufung ihrer Straßen wurden abgelehnt. Begründungen sind meist die ausreichende aktuelle Reinigungsfrequenz oder vorhandene breite Gehwege, die die bisherige Einstufung rechtfertigen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Umwelt- und Grünflächenamt</category></item><item><title>Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarung nach dem GkG zur Abnahme sektoraler Heilpraktikerprüfungen</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86955</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86955</guid><description>20252509 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Gesundheitsamt · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Zentrale Abwicklung soll Effizienz steigern&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Bisher erteilen die Kommunen die sektorale Heilerlaubnis im Bereich der Logopädie in eigener Zuständigkeit und führen auch die erforderlichen Kenntnisüberprüfungen durch. Da die Vorhaltung entsprechender Prüfungsausschüsse aufwändig ist und angesichts der teilweise geringen Antragszahlen mit unverhältnismäßigem Aufwand für die einzelnen Kommunen verbunden wäre, soll die Durchführung nun zentral erfolgen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits in seinen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom 7. Dezember 2017 eine zentrale Durchführung empfohlen, um die Überprüfung formell und inhaltlich landeseinheitlich zu gestalten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Bewährtes System wird ausgeweitet&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Ähnliche Verfahren zur Erlaubniserteilung in den sektoralen Bereichen der Psychotherapie und der Physiotherapie werden bereits seit Jahren auf Grundlage vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen in Dortmund und Düsseldorf durchgeführt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Künftig sollen die Kenntnisprüfungen sowie die anschließende Beurkundung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für den sektoralen Heilpraktiker im Bereich der Logopädie zentral durchgeführt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Teilnehmende Kommunen und Kreise&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird zunächst mit den Städten Bielefeld, Dortmund, Hagen, Münster und Schwelm sowie den Kreisen Borken, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt, Soest, Unna und Warendorf geschlossen. Weitere Kommunen können der Vereinbarung nach entsprechender Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg beitreten.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Beratung in den Gremien&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die grundsätzliche Genehmigung zum Entwurf einer solchen Vereinbarung wurde bereits Ende 2024 eingeholt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die zu zahlenden Verwaltungsgebühren werden von der Stadt erhoben und als Ausgleich für entstandene Verwaltungskosten in voller Höhe einbehalten.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Gesundheitsamt</category></item><item><title>Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“- Projektaufruf 2025/2026 zur Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung der Radsportanlage Sportpark Feldmark</title><link>https://transparent.ratskompass.de/papers/86968</link><guid isPermaLink="true">https://transparent.ratskompass.de/papers/86968</guid><description>20252522 · Beschlussvorlage der Verwaltung · Amt für Finanzsteuerung · 18.12.2025</description><pubDate>Sat, 16 May 2026 20:03:34 GMT</pubDate><content:encoded>&lt;h2&gt;Teilnahme am Bundesförderprogramm geplant&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Der Rat soll in seiner Sitzung am 18. Dezember die Teilnahme am aktuellen Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms &amp;quot;Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)&amp;quot; beschließen. Zuvor berät der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember über die Vorlage der Verwaltung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Bundesprogramm des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Projekt können zwischen 250.000 und 8 Millionen Euro gefördert werden, wobei der Bund bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten übernimmt.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Vielfältige Angebote für alle Altersgruppen&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die geplante Modernisierung der Radsportanlage sieht eine umfassende Erweiterung vor. Neben der bestehenden Rennradstrecke sollen ein Pumptrack, Mountainbike-Parcours, ein Trial-Parcours, Laufstrecken und Trainingsflächen entstehen. Das Angebot richtet sich sowohl an Breitensportler als auch an Wettkampfsportler aller Altersgruppen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Weiterentwicklung des Walter-Lohmann-Rings zum &amp;quot;Sportpark Feldmark&amp;quot; soll ein öffentlich zugängliches Outdoor-Sportareal mit Schwerpunkt Radsport schaffen. Geplant sind auch spezielle Angebote für Schulen und Vereine sowie die Möglichkeit für Fahrtechnikschulungen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Zweistufiges Antragsverfahren&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Das Förderprogramm läuft in zwei Phasen ab. Zunächst muss bis zum 15. Januar 2026 eine Projektskizze eingereicht werden. Wird diese von einem Fachgremium ausgewählt, folgt in der zweiten Phase die offizielle Antragsstellung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die erste Phase ist lediglich der Ratsbeschluss zur Teilnahme erforderlich. Sollte das Projekt ausgewählt werden, muss die Stadt in einer späteren Beschlussvorlage die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils von 55 Prozent der Gesamtkosten nachweisen.&lt;/p&gt;
&lt;h2&gt;Leuchtturmprojekt mit überregionaler Ausstrahlung&lt;/h2&gt;
&lt;p&gt;Die Verwaltung sieht in dem Projekt ein Leuchtturmprojekt mit Strahlkraft weit über Bochum hinaus. Es soll die Position als Sportstadt stärken, Gesundheitsförderung und nachhaltige Mobilität unterstützen und durch Events und Wettkämpfe überregionale Aufmerksamkeit ziehen. Gleichzeitig entstünden soziale Treffpunkte und wirtschaftliche Impulse für das Quartier.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Gesamtprojekt ist aktuell mit 4,5 Millionen Euro veranschlagt, vorbereitende Arbeiten haben bereits begonnen. Mit der Bundesförderung könnte eine weitere Qualifizierung des Sportparks erreicht werden.&lt;/p&gt;
</content:encoded><paperType>Beschlussvorlage der Verwaltung</paperType><category>Amt für Finanzsteuerung</category></item></channel></rss>